Nach dem Absatzfondsurteil – wer ist der Nächste?
In einer Pressemeldung hat die Deutsche Weinwerbung, DWF und DWI, schnell erklärt, dass das Absatzfondsurteil nicht auf die Weinszene übertragen werden kann. Doch ganz so einfach ist die Situation nicht. Klar, für die Weinbranche gilt nicht das Absatzfondsgesetz, sondern das Weingesetz. Aber die Vorgehensweise bei der Erhebung der Mittel ähnelt sich stark. Nur die Gruppenhomogenität ist gewahrt. Ein Punkt, der im landwirtschaftlichen Bereich bemängelt wurde. Das ausstehende Urteil zum Holzabsatzfonds, das jetzt auf April verschoben wurde, könnte für die Weinbranche viel wichtiger sein. Ist die Situation beim Holz doch eher mit der Weinbranche vergleichbar.
Viele Landwirte haben das Verfassungsurteil begrüßt und hoffen nun auf Rückzahlungen. Die Chancen dazu beurteilen Juristen aber von mäßig bis unwahrscheinlich. Die Weinszene beäugt das Geschehen sehr aufmerksam und einige Kellereien haben bereits angekündigt, ihre Weinfondsbeiträge nur unter Vorbehalt zu zahlen. Ob sie der Ankündigung Taten folgen lassen, wird in den nächsten Tagen deutlich. Dann müssen sie zahlen. Für DWF und DWI hätte eine Zahlung unter Vorbehalt weitreichende Folgen. Sind diese Mittel doch blockiert und stehen nicht für Werbemaßnahmen zur Verfügung. Zeigen wird sich auch, ob die Winzer ihre Zahlungen unter Vorbehalt leisten. Darüber hinaus könnte man auf die Idee kommen, neben den Abgaben zur Weinwerbung auch andere Zwangsbeiträge etwa zur IHK oder zur Landwirtschaftskammer oder zur GEZ ebenfalls auf den Prüfstand zu stellen.