Sich nicht ins Bockshorn jagen lassen

Wieder eine Verordnung, die zusätzlichen Aufwand bei nicht sofort nachvollziehbarem Nutzen erfordert: Das Hygieneverordnungs-Paket der EU und die damit geforderte Zulassung für Schlacht­­­stätten. Sie trifft nicht nur große Schlachthöfe, sondern auch regionale Metzger und landwirtschaftliche Direktvermarkter mit eigener Schlachtstätte. Ausgenommen sind Hausschlachtungen. Und die Zeit läuft, denn wer bis Ende 2009 keine EU-Zulassung erwirkt hat, darf nicht mehr schlachten und kein Fleisch mehr verarbeiten. Einige Landwirte und kleine Metzger haben sich noch immer nicht damit befasst, teilweise aus der Befürchtung heraus, dass die Investition sich nicht lohnen würde.

Findige Firmenvertreter haben sich dagegen schon bei dem ein oder anderen Landwirt angemeldet, um „Beratungsarbeit“ zu leisten. Die vorgeschlagenen Anpassungsmaßnahmen fallen wie erwartet ziemlich teuer aus. Dem muss aber nicht unbedingt so sein: Je nach vorhandener Ausstattung können die Anforderungen mit relativ einfachen Mitteln erfüllt werden (siehe unser Beitrag auf Seite 26). Da hilft nur: Sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen, sondern sich zu informieren. Erster Anlaufpunkt sollte in jedem Fall das zuständige Veterinäramt sein, denn der Kriterienkatalog wird je nach Veterinäramt durchaus unterschiedlich ausgelegt. In einem Kurzinterview haben wir einen Kreisveterinär dazu befragt (Seite 27). Zusätzliche, neutrale Hilfestellung in Form von Beratung und Begleitung bis zur Zulassung bietet das Büro für Agrar- und Regionalentwicklung in Kas­sel an.