Der bereits angekündigten Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 steht nichts mehr im Wege. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der vom Bundeskabinett beschlossenen Rentenwertbestimmungsverordnung zu. Danach steigen sowohl die gesetzlichen Renten als auch die Renten in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) in Westdeutschland um 2,41 Prozent und in den neuen Ländern um 3,38 Prozent. Das entspricht der höchsten Rentenerhöhung im Westen seit 1994 und im Osten seit 1997. Für einen Landwirt in Westdeutschland bedeutet das nach 40 Beitragsjahren eine abschlagsfreie Altersrente von etwa 502 Euro monatlich. Hiervon werden noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten. Durch die Verringerung der Kranken- und Pflegekassenbeiträge ebenfalls zum 1. Juli ergibt sich für die Rentenempfänger eine zusätzliche Entlastung. Übertragen wird die Anpassung der Rentenwerte auch auf die laufenden Geldleis-tungen und das Pflegegeld in der Unfallversicherung, und zwar neben der gesetzlichen auch die in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV)
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