Informationssammlung soll Eigenkontrollen erleichtern
EU-Hygiene-Verordnung in landwirtschaftlichen Schlachtstätten umsetzen
Ist der Bürgermeister nun der verantwortliche Lebensmittelunternehmer? Oder müssen die Landwirte eine Betreibergesellschaft gründen? Ein Forschungs- und Beratungsprojekt aus Hessen hat sich bei der Begleitung von Betrieben auf dem Weg ihrer EU-Zulassung auch mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Ihre Erfahrungen haben die Initiatoren des Projektes, der Landwirt und aktive Fleischvermarkter Hans Jürgen Müller vom Gut Fahrenbach und die Agrarwissenschaftlerin Dr. Andrea Fink-Keßler, in Form eines Ordners niedergelegt. Er enthält alle für die EU-Zulassung notwendigen und speziell auf die Anforderungen von Schlachtstätten auf landwirtschaftlichen Betrieben wie auch Gemeinschaftsschlachthäusern hin zugeschnittenen Unterlagen (sowie eine CD mit Kopiervorlagen).
Der Ordner und die dazu gehörige CD können zum Selbstkostenpreis von 20 Euro bezogen werden über: Büro für Agrar- und Regionalentwicklung, Tischbeinstr. 112, 34121 Kassel, e-mail: afink-kessler@t-online.de oder Tel: 0561/27 224. Fink-Keßler