Informationssammlung soll Eigenkontrollen erleichtern

EU-Hygiene-Verordnung in landwirtschaftlichen Schlachtstätten umsetzen

Foto: agrarfoto
Das vom Bundesprogramm Ökologischer Landbau geförderte Projekt „Hilfestellungen für die Umsetzung der EU-Hygieneverordnungen für Schlachtstätten auf landwirtschaftlichen Betrieben“ hat speziell auf die Bedürfnisse landwirtschaftlicher Betriebe und kleiner Gemeinschaftsschlachthäuser ausgerichtete Unterlagen für Eigenkontrollen entwickelt. Wie erstelle ich einen Reinigungsplan? Was ist ein Schädlingsbekämpfungsplan? Nachdem nun die baulichen Fragen weitgehend geklärt sind, stehen viele Landwirte, die eigene Schlachtstätten betreiben, erneut vor einer Hürde: Eigenkontrollen. Was braucht es dazu? Muss eine teure Firma mit der Erstellung eines HACCP-Konzeptes beauftragt werden? Oder kann man das selbst machen? Einige Gemeinden betreiben immer noch eigene kleine Schlachtstätten, die sie ihren örtlichen Landwirten und Metzgern zur Verfügung stellen.

Ist der Bürgermeister nun der verantwortliche Lebensmittelunternehmer? Oder müssen die Landwirte eine Betreibergesellschaft gründen? Ein Forschungs- und Beratungsprojekt aus Hessen hat sich bei der Begleitung von Betrieben auf dem Weg ihrer EU-Zulassung auch mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Ihre Erfahrungen haben die Initiatoren des Projektes, der Landwirt und aktive Fleischvermarkter Hans Jürgen Müller vom Gut Fahrenbach und die Agrarwissenschaftlerin Dr. Andrea Fink-Keßler, in Form eines Ordners niedergelegt. Er enthält alle für die EU-Zulassung notwendigen und speziell auf die Anforderungen von Schlachtstätten auf landwirtschaftlichen Betrieben wie auch Gemeinschaftsschlachthäusern hin zugeschnittenen Unterlagen (sowie eine CD mit Kopiervorlagen).

Der Ordner und die dazu gehörige CD können zum Selbstkostenpreis von 20 Euro bezogen werden über: Büro für Agrar- und Regionalentwicklung, Tischbeinstr. 112, 34121 Kassel, e-mail: afink-kessler@t-online.de oder Tel: 0561/27 224. Fink-Keßler