Förderprogramme können die Auflagen versüßen
Erstes Erosionsschutzkataster im Saarland
Bis zum 30. Juni 2010 müssen alle Bundesländer ein Erosionsschutzkataster aufbauen, das in Form einer Rechtsverordnung alle landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung klassifiziert. Als erstes Bundesland hat das Saarland sein Erosionsschutzkataster in diesem Jahr vorgestellt. Vergangene Woche informierte sich der Landesarbeitskreis Düngung (LAD) bei der Landwirtschaftskammer des Saarlandes über die hier angewandten Methoden, die so oder ähnlich bei den ErosiÂonsÂschutzkatastern in Hessen und in Rheinland-Pfalz Anwendung finden könnten.
Gefordert wird das Bodenerosionskataster durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung“ vom 19. Februar 2009. Hintergrund ist das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz, das seit Beginn dieses Jahres auf erosionsgefährdeten Standorten Maßnahmen für den Bodenschutz vorschreibt. Erosionsschutz ist damit Teil von Cross Compliance und wird mit der Festlegung von Gefährdungsklassen für jeden einzelnen Acker ab Mitte 2010 „CC-relevant“ – wer sich nicht daran hält, riskiert eine Prämienkürzung.Auflagen richten sich auch nach dem Erosionsrisiko
Die Verordnung legt zwei Gefährdungsklassen für Wassererosion fest und nennt detailliert die daraus folgenden Bewirtschaftungsauflagen. So dürfen Ackerflächen, für die eine mittlere Erosionsgefährdung (CCW1) berechnet wurde, in der Zeit vom 1. Dezember bis 15. Februar nicht gepflügt werden. Das Pflügen nach der Ernte ist nur dann zulässig, wenn die Folgefrucht vor dem 1. Dezember ausgesät wird.
Davon ausgenommen sind Flächen, auf denen bereits nach den Vorschriften besonderer Fördermaßnahmen zum Erosionsschutz gearbeitet wird (dies gilt als „gleichwertige Agrarumweltmaßnahme“), sowie Ackerflächen, die einschließlich Vorgewende quer zum Hang bewirtschaftet werden.
Strenger sind die Vorschriften für Ackerflächen in der Wasser-Erosionsgefährdungsklasse 2 (hohe Gefähr-dung, CCW2). Hier gilt ebenfalls das Pflugverbot vom 1. Dezember bis 15. Februar, auch in den übrigen Zeiten des Jahres ist das Pflügen von CCW2-Äckern nur „bei einer unmittelbar folgenden Aussaat“ zulässig. Generell verboten ist das Pflügen in der Klasse CCW2 vor der Aussaat von ReihenÂkulturen (Mais, Zuckerrüben) mit einem Reihenabstand über 45 Zentimetern.
Ein Viertel der Flächen im Saarland gelten als erosionsgefährdet
Im Saarland gelten nach der Erhebung jetzt 44 Prozent der Ackerflächen als durch Wassererosion gefährdet, darunter 27 Prozent, also gut ein Viertel der Ackerflächen, als stark erosionsgefährdet nach Klasse CCW2. Damit liegt das Saarland deutlich über dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium genannten Bundesdurchschnitt von 30 Prozent erosionsgefährdeter Flächen. Es geht dabei nur um die Ackerflächen, Dauergrünland gilt als nicht erosionsgefährdet.
Neben den Gefährdungsklassen für Wassererosion legt die Verordnung auch Bewirtschaftungsauflagen fest für Flächen, die durch Winderosion gefährdet sind. Winderosion ist im Saarland aber generell nicht als Erosionsgefahr anzusehen, so die Einschätzung der Landwirtschaftskammer, und wurde deshalb auch nicht in die Rechtsverordnung des Landes aufgenommen. Ähnlich ist es für Hessen vorgesehen, wenngleich Experten auch zweifelten, ob die Europäische Union diese Sichtweise so akzeptieren werde.
Die Grenzen der Klassifizierung sind Ländersache
Die Erosionsklassen gelten einheitlich für ganz Deutschland, nun liegt es bei den Bundesländern, zu definieren, wann eine einzelne Fläche als erosionsgefährdet anzusehen ist und wo die Grenzen der Klassifizierung liegen. Wie kam das Saarland zu den Ergebnissen und welche Methoden wurden angewendet? Vier Faktoren nennt die Verordnung zur Berechnung der natürlichen Erosionsgefährdung: Die Regenerosivität (R) des Bodens, sie fällt im Saarland von Nord nach Süd ab. Die Bodenerodierbarkeit (K), dafür gibt es eine DIN-Norm, auf der Basis von Bodenschätzung, Bodenentstehung und Zustandsstufe. Außerdem fließen ein: Hanglänge (L) und Hangneigung (S). Die Faktoren R und L sind von der Verordnung nicht zwingend vorgeschrieben, sie können von den Bundesländern spezifisch für ihre Regionen und Standorte ermittelt und berücksichtigt werden.
Keine Rolle spielen menschengemachte (anthropogene) Faktoren, wie Bewirtschaftung, Kulturart und Bodenbearbeitung, denn „die wollen wir ja beeinflussen“, so Matthias Beck vom Finanzamt St. Wendel im Saarland. Ausgangsdaten für die Berechnung der saarländischen Erosionsformel waren die vorhandenen Messdaten der Niederschläge, das digitale Geländemodell mit den Höhendaten, die Einteilung der Ackerschläge (Invekos) aus dem Agrarantrag sowie die digital und sehr genau vorliegenden Daten aus der steuerlichen Bodenschätzung, was die Beteiligung des Finanzamtes erklärt.
Berechnete Werte wurden im Freiland überprüft
Die Berechnung nach vorhandener Datenlage allein reichte allerdings nicht aus. So wird der K-Faktor für die Bodenerodierbarkeit aus der Bodenschätzung und dem Bodenwert abgeleitet. Die Werte wurden im Saarland anschließend im Gelände überprüft. Matthias Beck: „Wir wollten uns ein Bild machen und haben Widersprüche gefunden,“ etwa wenn ganz ähnliche Nachbarschläge nach der Datenlage unterschiedlich beurteilt wurden. Auch zeigte sich: Außer der Hangneigung – dem augenfälligsten Zeichen für Erosionsgefährdung – ist auch die Hanglänge ein wesentlicher Faktor für Bodenerosion. Ergänzt durch die Erhebungen vor Ort entstand schließlich ein verbessertes Rechenmodell, das insbesondere die Fließlänge von Erosionsrinnen berücksichtigt, die als breite Streifen im Luftbild deutlich zu erkennen sind. Die Fließlänge wird jetzt als Äquivalent für die Hanglänge herangezogen.
Grundlage zur Einteilung der Schläge ist der Agrarantrag
Mit der Festlegung gefährdeter Einzelflächen ist das Erosionsschutzkataster aber noch nicht abgeschlossen. Jetzt kommt die für den Landwirt entscheidende Ãœbertragung auf seine bewirtschafteten Flächen, sie folgt der Einteilung der Schläge im Agrarantrag. Beck nannte es den „Knackpunkt es Modells“: Wenn innerhalb eines Ackers eine Teilfläche als erosionsgefährdet angesehen wird, der Schlag aber in der Invekos-Datenbank als eine Einheit eingetragen ist – ab wann ist er dann insgesamt als erosionsgefährdet einzustufen? „In einem großen Schlag geht eine kleine erosionsgefährdete Ecke unter“, sagt Beck. Das Saarland geht in seiner Einstufung deshalb nicht nach den prozentualen Anteilen erosionsgefährdeter Flächen innerhalb eines Schlages, sondern setzt zwei absolute Flächengrenzen: 10 Ar (0,1 ha) und 20 Ar (0,2 ha).
„Verwässerung“ durch große Einheiten soll vermieden werden
Jetzt gilt: Egal wie groß der bewirtschaftete Schlag ist – wenn darin mehr als 0,2 Hektar als erosionsgefährdet gelten, dann wird der gesamte Schlag als erosionsgefährdet eingetragen und mit mit den entsprechenden Auflagen versehen. Bei der höheren Erosionsgefährdung CCW2 reichen schon 0,1 ha in dieser Klasse, um 100 Prozent des Schlages als „stark erosionsgefährdet“ einzustufen.
Eine Folge: es zeigen sich deutÂliche Unterschiede, wenn man den Anteil der landesweit erosionsgefährdeten Fläche mit der Anzahl der erosionsgefährdeten Ackerschläge vergleicht. 44 Prozent der Ackerflächen im Saarland gelten in einer der beiden Kategorien als erosionsgefährdet – dahinter stehen jedoch nur 25 Prozent aller Ackerschläge. Entsprechendes zeigt der Blick auf die stark gefährdeten Flächen nach CCW2: Hinter den 27 Prozent der Ackerflächen des Saarlandes in der Kategorie „stark gefährdet“ stehen tatsächlich nur 12 Prozent aller Schläge.
Das System, so erklärt es Matthias Beck, solle verhindern, dass erosionsgefährdete Flächen durch die Bildung großer Schläge „verdünnt“ werden. Natürlich bestünde die Möglichkeit, im Invekos-Antrag kleinere Zuschnitte zu bilden und erosionsgefährdete Flächen sozusagen zu isolieren. „Wer von 20 Hektar einen Hektar abtrennen will, der kann es tun“, sagt Beck, hält das aber für wenig wahrscheinlich, denn eine wirtschaftliche Agrarstruktur spreche für größere Flächen.
Maisanbau bleibt auch auf stark gefährdeten Flächen möglich
Das Bodenerosionsschutzkataster wird am Ende wohl nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. „Wenn Sie das Modell einem Praktiker zeigen, dann stoßen Sie auf Akzeptanz“, sagt Klaus-Peter Brück von der Abteilung Landbewirtschaftung bei der Landwirtschaftskammer für das Saarland, er meint sogar: „Die ganzen Auflagen tun nicht weh.“ Denn zum einen hält schon die Verordnung zwei wesentliche Ausnahmen offen: Wer quer zur Hangrichtung pflügt (einschließlich Vorgewende), für den gilt die Verordnung nicht, und wer an einer Agrarumweltmaßnahme zum Erosionsschutz teilnimmt, ist auch damit automatisch aus dem Schneider.
Selbst die kritischste Kombination „CCW2 und Maisanbau“ passt wieder zusammen, wenn der Mais mit weniger als 45 cm Reihenabstand ausgesät wird. Das Saarland hat in diesem Jahr zudem die „Ausweitung der Förderkulisse Erosionsschutz“ für beschlossen, und unterstützt auf erosionsgefährdeten Flächen Mulch- und Direktsaatverfahren mit 54 Euro pro Hektar und Jahr, die Anlage von Zwischenfrüchten und Untersaaten mit 70 Euro/ha (für Öko-Betriebe 45 Euro/ha). Auch die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (203 Euro/ha) und die langjährige Stilllegung (ab 50 Euro/ha) wird als Erosionsschutz gefördert.
Im Saarland kaum Beschwerden aus der Praxis
„CC ist auch Fördertatbestand“, sagt Klaus-Peter Brück, und deshalb sieht er im Erosionsschutz auch kein besonders hohes Konfliktpotenzial. Nachdem die saarländischen Landwirte im April über die Erosionsklassen ihrer Äcker informiert wurden, seien nur minimale Beschwerden bei der Kammer eingegangen. Möglicherweise aber auch, weil im Saarland in den meisten Fällen kein besonders intensiver Ackerbau betrieben werde, so werden Zuckerrüben im Saarland überhaupt nicht angebaut, und „wenn man 50 Euro bekommt, kann man auch auf das Pflügen verzichten“, meint Brück.
Außerdem: Die Förderung gebe es schon heute – für Auflagen, die erst im kommenden Jahr einzuhalten sind.
Demonstrationsflächen zum Erosionsschutz
Franz Josef Schmidt, Pflanzenbauberater bei der Landwirtschaftskammer des Saarlandes, führte über Demonstrationsflächen zum Erosionsschutz nahe der Kammer in Lebach. Auf einem stark hängigen Maisacker wurden, nach Phacelia als Zwischenfrucht, neun verschiedene Bodenbearbeitungssysteme (Pflug, Kurzscheibenegge, Grubber, keine Bodenbearbeitung) mit neun unterschiedlichen Saatmethoden und -maschinen in insgesamt 81 verschiedenen Varianten kombiniert.
Hauptziel aller Verfahren: Der Boden soll im Jahresablauf möglichst lange bedeckt sein. Angesichts der Möglichkeiten meint Berater Schmidt zum Erosionsschutzkataster: „Damit kommt die Welt zurecht“. Michael Schlag