Der Winter hat sich verzogen – der Ärger ist geblieben

Der Winter verabschiedet sich endlich, und der Landwirt kann auf die Felder, um das Grünland und die Äcker zu bestellen. Düngung, Unkrautbekämpfung oder Aussaat der Sommerung, das sind in der Regel befriedigende Arbeiten, und man freut sich, wenn die Feldfrüchte heranwachsen.
Allerdings wird die Freude getrübt, wenn noch Getreide im Silo liegt und die Märkte nach wie vor voll sind. Die Preise befinden sich im Keller, und eine Trendwende ist wegen der hohen Vorräte und der gewachsenen Aussaatfläche derzeit nicht in Sicht. Hoffnung bieten lediglich ein stärkerer Dollar im Hinblick auf den Export und ein weltweit höherer Konsum.
Die Arbeit am Schreibtisch führt derweil auch nicht zur Verbesserung der Stimmung. Die im Gemeinsamen Antrag 2010 enthaltenen Einstufungen der Erosionsgefährdung im Flächennutzungsnachweis stimmen offensichtlich häufig nicht mit der Realität überein. Bundesweit gibt es Klagen darüber.
Hessen hat zur Einstufung der Erosionsgefährdung darüber hinaus einen Zusatz festgelegt, wonach bei einer erosionsgefährdeten Fläche ab 30 Ar der gesamte Schlag dieser Stufe zugerechnet wird. Mit diesem „aus Gründen des vorsorgenden Bodenschutzes“ festgelegten Zusatz sind in Hessen weit mehr Flächen als erosionsgefährdet eingestuft als in Bundesländern mit vergleichbarer Topografie.
Schön wäre es, wenn dann wenigstens die Vorgaben für das Mulchsaatverfahren, das auf den erosionsgefährdeten Flächen angewendet werden kann, vorlägen.
Der Bauernverband hat die Landesregierung um Abhilfe gebeten.
Cornelius Mohr