Jagd: Urinprodukte können „Zombi-Krankheit“ übertragen
Lockstoffe bergen Infektionsgefahr für Tier und Mensch
Bei stichprobenartigen Einfuhrkontrollen der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle des Hessischen Landeslabors am Flughafen Frankfurt wurden in den vergangenen Jahren mehrfach über das Internet bestellte Lockmittel für Wildtiere für den Jägereibedarf gefunden, die tierische Substanzen wie Urin enthielten, wie das Hessische Landeslabor mitteilt. Mittels Laboruntersuchungen konnten in Flaschen und Spraydosen einer Sendung Schweineurin aus den USA Gensequenzen von zwei Krankheitserregern nachgewiesen werden.

Foto: landpixel
Bei der CWD handelt es sich um eine Erkrankung, die ähnlich wie BSE (Rinderwahnsinn) durch Prionen – entartete Eiweißmoleküle – hervorgerufen wird. Im Verlauf der Erkrankung kommt es zur Zerstörung von Zellen des zentralen Nervensystems mit Ausfallserscheinungen, wie unkontrollierten Bewegungen, Zittern und Torkeln, die der Krankheit den Namen „Zombi-Krankheit“ eingebracht hat.
Die Erkrankung wurde ursprünglich auf dem nordamerikanischen Kontinent entdeckt und hat sich in den letzten Jahrzehnten dort ausgebreitet. Zwischen Ende 2018 und Anfang 2019 sind Fälle in 24 US-amerikanischen Bundesstaaten und drei kanadischen Provinzen bekannt geworden. Seit 2016 ist die Erkrankung auch in Europa präsent. Zu diesem Zeitpunkt wurden die ersten europäischen Fälle von CWD bei einem wilden Rentier sowie einem Elch in Norwegen festgestellt.
Eine Diagnose der Infektion ist bisher nur aus Gewebeproben toter Tiere möglich. Eine Infektionsgefahr geht jedoch neben verschiedenen Geweben (unter anderem des Zentralnervensystems, innerer Organe und der Muskulatur) auch von Ausscheidungen wie Urin, Kot und Speichel aus. Die Prionen sind extrem stabil in der Umwelt und können in Ausscheidungen und im Boden über Jahre infektiös bleiben.
Bei Lockmitteln, welche vollständig oder weitgehend naturbelassene tierische Substanzen wie Urin enthalten, ist große Vorsicht geboten, da hiervon ein Risiko der Übertragung von Infektionskrankheiten ausgehen kann – auch solcher, die auf den Menschen übertragbar sind. Die Einfuhr von Präparaten aus unbehandeltem Urin aus Drittländern in die EU ist darüberhinaus verboten. Weitere Infos dazu auf der Internetseite des Hessischen Landeslabors (www.lhl.hessen.de).
LW – LW 9/2019