Kein Wildschaden für Biogasmais?

Urteil des Amtsgerichts Plettenberg sollte genau studiert werden

In einem Fall des Amtsgerichtes in Plettenberg ging es um die Frage, ob Wildschaden im Mais für Biogasanlagen ersetzt werden muss. Oft wird das Urteil verkürzt wiedergegeben mit der Feststellung, wonach Wildschaden im Mais, der in einer Biogasanlage gewerblich genutzt werden soll, vom Jagdpächter nicht zu ersetzten ist. Eine Lektüre des Urteils und Beachtung der vertraglichen Regelungen, die der Jagdpächter in diesem Fall mit der Jagdgenossenschaft getroffen hat, zwingen jedoch dazu, die Rechtslage ein differenzierter zu sehen.

Häufig wird das Urteil verkürzt wiedergegeben mit der pauschalisierenden Feststellung, wonach Wildschaden im Mais, der in einer Biogasanlage gewerblich genutzt werden soll, vom Jagdpächter generell nicht mehr zu ersetzten ist. ...

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