Keine Düngung auf gefrorenem Boden
Neue Verordnung lässt Nutzung von Nachtfrösten nicht mehr zu
In der novellierten Düngeverordnung (DüV) von 2020 fehlt eine in der vorherigen Version getroffene Präzisierung des Begriffs „gefrorener Boden“. Dies führt zu weiteren – nicht praxisgerechten – Einschränkungen.
Die Düngeverordnung, die seit dem 1. Mai 2020 gilt, spricht folgendes Aufbringungsverbot für Dünger mit wesentlichen N- und P-Gehalten aus: Absolutes Aufbringungsverbot von N- und P-haltigen Düngen auf überschwemmten, wassergesättigten, ...
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