Die Herbstdüngung mit Gülle wird weiter eingeschränkt

Strohverbleib spielt eine entscheidende Rolle

Die Frage der Gülleverwertung wird allzu oft von logistisch-technischen Aspekten bestimmt. Besonders in Zeiten von Arbeitsspitzen während der Ernte und der Herbstbestellung werden die Flächen angefahren, die sich am einfachsten in die Arbeitsabläufe integrieren lassen. Dies spart dann aufgrund kürzerer Wegstrecken nicht nur Zeit, sondern zumeist auch Geld. Allerdings ist die Frage, wohin die Gülle verbracht wird, mittlerweile nicht nur eine Frage, die der Betrieb entscheiden muss, sondern unterliegt auch umweltrelevanten Aspekten, vor allem des Gewässerschutzes.

Entscheidend ist der Düngebedarf der Kultur.

Foto: landpixel

Um die genannten Aspekte zu berücksichtigen, gibt es die Düngeverordnung, die die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere, aber organischen Düngemitteln, regelt. Sie dient, aber nicht allein dem Umweltschutz, vielmehr soll die landwirtschaftliche Praxis auch eine entsprechende Rechtssicherheit für ihr Handeln erhalten.

Die Düngeverordnung dient der Umsetzung einer EU-weit geltendenden Nitratrichtlinie, welche die Einträge in Grund- und Oberflächenwasser reduzieren soll. In einem seit Mitte der neunziger Jahre existierenden Messnetz werden zudem regelmäßig Proben gezogen, um die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zu prüfen.

Da eine Novellierung der Düngeverordnung bevorsteht und in der Öffentlichkeit bereits kontrovers diskutiert wird, erscheint es angebracht, sich mit dieser hinsichtlich ihrer Aussagen zur Herbstdüngung auseinanderzusetzen.

Düngung nach Pflanzenbedarf

Im Paragraph 3 Absatz 3 findet sich zunächst ein Hinweis auf den Nährstoffbedarf der Pflanze verbunden mit der Aufforderung, den Aufbringungszeitpunkt und die Aufbringungsmenge bei Düngemitteln so zu wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende Nährstoffe den Pflanzen entsprechend ihrem Bedarf zugeführt werden. Dabei muss streng zwischen dem Nährstoffbedarf (dieser kann durch Nachlieferung aus dem Boden oder Ernteresten) und dem Düngebedarf (darüber hinaus benötigte Nährstoffe) unterschieden werden.

Dr. Jörg Hüther, HMUELV, Dierk Koch, LLH, Martin Walper, RP Kassel – LW 35/2013