Kommission verlängert Schonfrist beim Düngerecht
Vorerst kein zweites EU-Vertragsverletzungsverfahren
Die Europäische Kommission verlängert in der Auseinandersetzung mit der Bundesregierung um eine Verschärfung des Düngerechts die Schonfrist. Entgegen von nicht zuletzt in Berlin geäußerten Befürchtungen hat die Behörde bislang kein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen drohender Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet. Das bestätigte ein Kommissionssprecher vergangene Woche gegenüber Agra-Europe.
Gleichzeitig verwies der Sprecher auf die derzeit laufende Notifizierung des vorgelegten Regierungsentwurfs für eine Novelle der Düngeverordnung. Nach deren Abschluss werde die Kommission über weitere Schritte entscheiden. Die Behörde hatte ...
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