Kostenanstieg „erschüttert“ die Gemeinschaftswälder

Diskussion über die künftigen Beförsterungskosten

Die hessischen Waldbesitzer plagt derzeit eine Vielzahl von Sorgen. Im Vordergrund steht dabei die anstehende erhebliche Erhöhung der Kostenbeiträge für die Beförsterung durch den Landesbetrieb Hessen-Forst. Thema ist außerdem die Zertifizierung des hessischen Staatsforstes mit FSC (siehe Kasten). Der Waldbesitzerverband befürchtet dabei, dass der Druck auf den kommunalen und privaten Wald wächst, sich nach FSC zertifizieren lassen zu müssen.

Beim traditionellen Treffen der mittelhessischen Markmeister und Privatwaldbesitzer geht es um Waldbau und um Forstpolitik. In diesem Jahr war der Markwald Garbenteich Gastgeber. Mit dabei sind immer die Forstpolitiker aus dem Hessischen Landtag.

Foto: Cornelius Mohr

Bei einem Treffen vorvergangene Woche im Markwald Garbenteich, einem Stadtteil von Pohlheim in Mittelhessen, nahmen dazu die forstpolitischen Sprecher der Grünen, der SPD und der FDP sowie der Hessische Waldbesitzerverband Stellung. Ende April hatte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) ihre Entscheidung über die Beförsterungskostenbeiträge bekannt gegeben. Demnach soll es künftig drei Richtsätze geben.

1. Waldbesitzer mit mehr als 5 Hektar Waldfläche bezahlen als Mitglieder einer Forstbetriebsge­meinschaft eine Flächenpauschale von 12,50 Euro pro Hektar und Jahr, als Nichtmitglied einer FBG 17,50 Euro. Waldbesitzer mit Flächen bis 5 Hektar zahlen keinen Flächenbeitrag.

2. Für Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit der Holz­ernte einschließlich der Erstellung der Holzlisten, jedoch ohne Holzverkauf, werden vom Forstamt pro Festmeter geerntetes Holz 3,50 Euro in Rechnung gestellt.

3. Für Holzverkauf, Fakturierung, Abfuhrfreigabe werden pro Festmeter 2,50 Euro berechnet.

Ursprünglich hatte die Ministerin eine prozentuale Beteiligung am Holzgelderlös geplant. Dies ist jetzt vom Tisch, wie zu hören war. Erklärtes Ziel der Ministerin ist, 3,5 Mio. Euro im Landeshaushalt einzusparen, beziehungsweise diesen Betrag aus der Betreuung des privaten Waldes zu erzielen. Dass die künftigen Beförsterungskosten, sie sollen voraussichtlich nicht vor dem 1. Oktober, möglicherweise auch erst zum 1. Januar 2016 wirksam werden, erhebliche Belastungen ergeben für die privaten Waldbesitzer ergeben, räumt auch die Ministerin ein. Laut Geschäftsführer des Waldbesitzerverbandes, Christian Raupach, betragen die Kostenbeiträge für die Beförsterung von Privatwald derzeit bei 5 bis 50 Hektar pauschal 2,62 Euro pro Hektar plus einer Vermarktungspauschale von 50 Cent pro Festmeter Holz.

„Regelung bedroht Existenz der Gemeinschaftswälder“

Das Vorstandsmitglied des Wald­besitzerverbandes, Sylvia Ruppel, sagte, dass die neue Regelung die Gemeinschaftswälder ins Mark erschüttern und in ihrer Existenz bedrohen werde.

Die waldpolitische Sprecherin der Grünen, Martina Feldmayer, sprach von einer „deutlichen Erhöhung“ der Beförsterungskosten. Sie hob aber auch hervor, dass die Landesregierung als flankierende Maßnahme die Forst­betriebsgemeinschaften un­terstützen wolle, damit sie Leistungen selbst organisieren und sich unabhängiger von Hessen-Forst machen können. Nach Angaben des Ministeriums soll Hessen-Forst Berater für diese Aufgabe abstellen. Dazu gibt es im Entwurf der neuen forstlichen Förderrichtlinie ein entsprechendes Kapitel. „Das wird Ihnen helfen“, sagte Feldmayer. In Bezug auf die Zertifizierung mit FSC (siehe Kasten) betonte die Grünen-Politikerin, dass dies für den Nichtstaatswald freiwillig sei.

Der FDP-Landtagsabgeordnete Wolfgang Greilich bezeichnete die neuen Beförsterungsgebühren als eine massive Be­­­­lastung. Er bezweifelte, ob das Geld eingespart werden könne, weil er davon ausgeht, dass sich künftig weit weniger von Hessen-Forst beförstern ließen. Den Sinn einer FSC-Zertifizierung stellte er in Frage. Es werde auch ohne Zertifizierung verantwortungsvolle Waldwirtschaft betrieben. „Das Geld, das da reinfließt, können wir besser im Wald nutzen.“

Einen direkten Zusammenhang zwischen FSC-Zertifizierung und Erhöhung der Beförsterungsbeiträge stellte der forstpolitische Sprecher der SPD, Heinz Lotz, fest. Er fragte, ob es sinnvoll sei, wenn durch den entsprechenden Waldumbau und die Nutzung Mindererträge von 3,5 Mio. Euro in den bislang zertifizierten neun hessischen Forst­­ämtern zu erwarten seien, und diese Summe dann durch die Beförsterung wieder eingenommen werden sollen.

Vertreter der CDU waren wegen einer Klausurtagung der Fraktion nicht vertreten.

Leistungen für die Allgemeinheit anerkennen

Von Seiten der Waldbesitzer wurden neben der Höhe der Beförsterungskosten das Tempo der Umsetzung und die mangelnde Anhörung der Waldbesitzer im Vorfeld kritisiert. Schließlich gebe es die staatliche Beförsterung schon 80 Jahre, das könne man nicht einfach so abschaffen, sagte Geschäftsführer Raupach. Die Waldbesitzer argumentieren bei der Berechnung der Kosten, dass darin die Leistungen des Waldes und der Waldbauern für das Gemeinwohl nicht genügend beachtet würden. Sylvia Ruppel betonte, dass die Gemeinschaftswälder ehrenamtlich organisiert seien. Zu dem Engagement komme hinzu, dass die ohnehin nicht üppigen Gewinnanteile wieder in den Wald reinvestiert würden. Davon profitiere die Allgemeinheit. Allein schon die Bewirtschaftung sei eine große Umweltleistung.

Waldbesitzerpräsident Michael Freiherr von der Tann erläuterte die neuen Zahlen aus der dritten Bundeswaldinventur. Demnach hat die Waldfläche von 2002 bis 2012 um 50 000 Hektar auf insgesamt 11,4 Mio. Hektar zugenommen. Das sind rund 32 Prozent der Fläche Deutschlands. Dabei hätten gerade ältere Buchenwälder (älter als 120 Jahre) zugenommen, und zwar um 70000 Hektar. Die Gesamtfläche des Nadelwaldes habe dagegen stark von 57,6 auf 54,2 Prozent ab­genommen. Von den jährlich rund 122 Mio. Kubikmeter Holz­­zuwachs würden laut Bundeswaldinventur zwischen 2002 und 2012 nur 76 Mio. Kubikmeter pro Jahr genutzt.

Von der Tann schließt aus den Zahlen, dass es eine vernünftige Waldbewirtschaftung auch ohne Zertifizierung gibt. Ein weiteres Problem für die Waldbesitzer und die Holzvermarktung ergibt sich aus den Vorgehen des Bundeskartellamtes, das am 16. April den Entwurf einer Untersagungs­verfügung gegen das Land Baden-Württemberg vorgelegt hat, mit dem der staatlichen Forstverwaltung die gemeinsame Vermarktung von Nadelstammholz mit den waldbesitzenden Kommunen und private Waldeigentümern über 100 Hektar untersagt werden soll. Stuttgart muss nun Stellung nehmen. Man müsse davon ausgehen, dass dies auch Auswirkungen auf Hessen haben werde, so von der Tann.

Der Markwald in Garbenteich

Der Markwald (Gemeinschaftswald) Garbenteich hat eine Größe von 26,6 Hektar, wurde 1818 gegründet und besteht aus 65 Anteilen. Der Bestand teilt sich auf in Eichen (7,7 Prozent), Buchen (34,6), Fichten/Douglasien (30,7) und Kiefern/Lärchen (27,0).

Der Standort ist mäßig frisch und ver­zeichnet im Schnitt einen jährlichen Niederschlag von 600 Millimeter Niederschlag pro Jahr. Pro Jahr wachsen 4,5 Festmeter pro Hektar hinzu, der Ein­schlag beträgt 100 Festmeter. Be­förstert wird der Wald von Revierförster Rainer Alblerding, Forstamt Wettenberg. Markmeister ist Hans-Martin Sames.

CM – LW 21/2015