Kupierverzicht bei Schweinen: Pig-Check-App überarbeitet
Betriebsindividuelle Schwachstellen-Analyse durchführen
Das Kupieren der Schwänze von Schweinen ist grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Seit der Einführung des Aktionsplans Kupierverzicht ist eine Tierhalter-Erklärung zum Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens für alle Schweine haltenden Betriebe verbindlich. Diese Erklärung kann nur nach der Durchführung einer Risikoanalyse und der sich daraus ergebenden Optimierungsmaßnahmen sowie einer Dokumentation von Schwanz-/Ohrverletzungen ausgefüllt und verwendet werden. Eine App, die jetzt überarbeitet wurde, ermöglicht die digitale Erfassung dieser Risikoanalyse sowie Tierhaltererklärung, wie der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) in einer Pressemeldung informiert.
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