Kurzfristige Beschäftigung 90 statt 70 Tage

Entwurf zum sozialversicherungsfreien Arbeiten

Saisonarbeitskräfte sollen ab dem kommenden Jahr 90 anstatt wie bislang nur 70 Tage sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) vor. Die neue Regelung soll für Erntehelfer auf Obst-, Gemüse- und Weinanbaubetrieben gelten, sofern diese zwischen dem 1. März und einschließlich dem 31. Oktober eines Kalenderjahres arbeiten. Die Maßnahme war bereits im schwarz-roten Koalitionsvertrag angekündigt worden.

Laut BMAS hat die Gesetzesänderung zum Ziel, die Landwirtschaft zu entlasten und dadurch auch den Selbstversorgungsgrad mit Obst und Gemüse in Deutschland zu erhöhen. Die Regelung ziele daher auch nur ...

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