Kurzzeitige Beschäftigung soll ausgedehnt werden

Von 70 auf 102 Tage – Befristung bis Ende Oktober

Der zeitliche Rahmen für die kurzfristige Beschäftigung soll auch in diesem Jahr befristet ausgeweitet werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch vergangener Woche soll die Begrenzung auf 70 Tage bis Ende Oktober ausgesetzt und auf 102 Tage erhöht werden. Für 102 Arbeitstage oder vier Monate können landwirtschaftliche Betriebe dann ihre Saisonarbeitskräfte sozialversicherungsfrei beschäftigen. Unbefristet eingeführt werden soll laut Kabinettsbeschluss eine Meldepflicht für Arbeitgeber über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes ihrer Beschäftigten in einer gesetzlichen oder privaten Kasse.

Zudem sollen die Arbeitgeber künftig bei Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung automatisch eine Rückmeldung der Minijobzentrale erhalten, ob für den bereffenden Arbeitnehmer weitere kurzfristige Beschäftigungen im Kalenderjahr vorliegen. Kompromiss zwischen Klöckner ...

Login

Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.

Noch kein Abonnent?

Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!

  • Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
  • Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
  • Vielfältige Prämien zur Wahl
Jetzt abonnieren!