Kurzzeitige Beschäftigung soll ausgedehnt werden
Von 70 auf 102 Tage – Befristung bis Ende Oktober
Der zeitliche Rahmen für die kurzfristige Beschäftigung soll auch in diesem Jahr befristet ausgeweitet werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts vom Mittwoch vergangener Woche soll die Begrenzung auf 70 Tage bis Ende Oktober ausgesetzt und auf 102 Tage erhöht werden. Für 102 Arbeitstage oder vier Monate können landwirtschaftliche Betriebe dann ihre Saisonarbeitskräfte sozialversicherungsfrei beschäftigen. Unbefristet eingeführt werden soll laut Kabinettsbeschluss eine Meldepflicht für Arbeitgeber über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes ihrer Beschäftigten in einer gesetzlichen oder privaten Kasse.
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