Länder wollen beim Stallumbau Vorrang für Tierwohl

Für Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht

Die Länder wollen die Blockade beim Umbau von Stallanlagen aus Tierschutzzwecken lösen. Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat sich am vergangenen Freitag für Änderungen im Bau- und Immissionsschutzrecht ausgesprochen. Bei Zielkonflikten zwischen bau- und umweltrechtlichen Anforderungen sowie den Anliegen des Tierwohls solle dem Tierwohl „ein angemessener Vorrang“ eingeräumt werden, heißt es in dem AMK-Beschluss.

Voraussetzung sei, dass die Umbauten nicht mit einer Bestandsaufstockung einhergingen. Die Länderagrarminister bekräftigten in Dresden ihre Forderung, dass Borchert-Konzept umfassend und unverzüglich umzusetzen. Voraussetzung dafür sei ein „tragfähiges Finanzierungskonzept“. In ...

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