Länder geben grünes Licht für Isoflurannarkose

Sachkunde muss nachgewiesen werden

Landwirte dürfen künftig die Isoflurannarkose zur Ferkelkastration selbst durchführen. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Ferkelbetäubungssachkundeverordnung zu. Mit der Verordnung wird der bisher geltende Tierarztvorbehalt für die Betäubung aufgehoben.

Geregelt werden in der Verordnung neben Vorschriften zu den Narkosegeräten und dem Verfahren der Ferkelkastration insbesondere die Bestimmungen zum Sachkundenachweis als Bedingung für die Durchführung der Narkose. Voraussetzungen sind unter ...

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