Land fördert Erhalt des Glanrinds

Alte, in Rheinland-Pfalz beheimatete, Rinderrasse

Gab es um das Jahr 1930 noch 400 000 Tiere, sind es jetzt noch 540. Das Land fördert die Zucht und Haltung der Glanrinder.

Weiterhin ist das Land an der Erhaltung des Glanrindes interessiert. Die ruhigen, robusten und vielseitig verwendbaren Tiere sind nicht nur beste Landschaftspfleger, sondern auch eine gute Fleischrasse.

Foto: Setzepfand

Das Land setzt sich für den Erhalt des Glanrinds ein. Im Jahr 2016 förderte das Land die Haltung und Zucht dieser gefährdeten Rasse mit 108 000 Euro. Das Glanrind wird vom Fachbeirat für Tiergenetische Ressourcen auf der Roten Liste der gefährdeten Rassen geführt.

Glanrind steht auf der Roten Liste

In Rheinland-Pfalz gibt es 540 Glanrinder – damit hat sich der Bestand seit dem Jahr 2007 mehr als verdoppelt. Das Glanrind wurde einst als widerstandsfähiges und genügsames Rind zur Milch- und Fleischerzeugung sowie als Arbeitstier geschätzt. Bereits im vergangenen Jahrhundert wurde das Glanrind zunehmend durch moderne Milchviehrassen ersetzt. Heute wird das Glanrind in der Mutterkuhhaltung und zur Fleischerzeugung eingesetzt. Auch für die Landschaftspflege sind die Tiere wertvoll. Die anspruchslosen Rinder tragen durch Verbiss von Hecken-, Strauch- und Baumgehölzen dazu bei, die Kulturlandschaft offen zu halten.

Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen und sonstige Tierhalter, die

  • einen Betrieb selbst bewirtschaften und sich zur Haltung der geförderten Zuchttiere (fünf Jahre vom Zeitpunkt der Bewilligung an), die das zweite Lebensjahr vollendet haben müssen, verpflichten und
  • dem Fleischrinder-Herdbuch Bonn alle vorhandenen genetisch relevanten Daten kostenlos zur Verfügung stellen.

Die Förderung wird in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu 200 Euro je Großvieheinheit (GVE) für förderfähige Zuchttiere für die Dauer von fünf Jahren gewährt. Mit bis zu 240 Euro je GVE kann die Bereitstellung von förderfähigen Zuchttieren für den Embryotransfer oder die Samengewinnung gefördert werden.

mwvlw – LW 1/2017