Landwirte können sich nun zur Impfung registrieren

Priorisierungsgruppe 3 schließt auch die Landwirtschaft ein

Symbolbild.

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Seit letzter Woche ist nun auch die Gruppe 3 mit erhöhter Priorität in Hessen und Rheinland-Pfalz zur Impfregistrierung zur Impfung gegen das Corona-Virus freigegeben. Diese Gruppe umfasst auch „Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind“, dazu zählt beispielsweise neben der Pharmawirtschaft, der Wasser-und Energieversorgung oder dem Transport- und Verkehrswesen auch die Ernährungswirtschaft, zu der die Landwirtschaft im weiteren Sinne gezählt wird. Somit besteht ab sofort die Möglichkeit zur Impfregistrierung für Landwirte, aber auch für deren Mitarbeiter sowie Saisonkräfte, Ehepartner und andere auf dem Hof lebende und mitarbeitende Familienmitglieder.

Die Registrierung erfolgt in Hessen über das Impfportal des Landes Hessen (impfterminservice.hessen.de/) unter Auswahl der Prioritätssgruppe 3 mit entsprechender Zuordnung. Ist die Registrierung abgeschlossen, kann man sich unter corona-impfung.hessen.de/faq beim Punkt „Unterlagen“ die Arbeitgeber-Bescheinigung runterladen. Dort trägt der Landwirt die Betriebsdaten und die Begründung zur Priorisierung ein.

Diese muss ausgefüllt zum Impftermin mitgebracht werden, um die Impfberechtigung aufgrund der Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur, also der Landwirtschaft, nachzuweisen.

In Rheinland-Pfalz erfolgt die Registrierung ebenfalls über ein Impfportal des Landes: impftermin.rlp.de/termin/. Zum Termin muss folgendes Formular zum Nachweis der Impfberechtigung ausgefüllt mitgebracht werden: impftermin.rlp.de/media/fil....

Auch für die Mitarbeiter kann ein Landwirt eine Bescheinigung über deren Tätigkeit und Relevanz im Unternehmen ausstellen. Wird die Zugehörigkeit zur kritischen Infrastruktur bezweifelt, kann auf die KRITIS-Leitlinien des Bundeslandwirtschaftsministeriums verwiesen werden (www.bmel.de/SharedDocs/Down...).

Unterdessen ist in Hessen die Priorisierung für das Vakzin Vaxzervria der Firma AstraZeneca aufgehoben worden. Somit kann sich nun jeder Impfwillige für diesen Impfstoff registrieren. Zudem bieten einige Landkreise in Hessen, beispielsweise der Landkreis Gießen oder der Main-Taunus-Kreis sogenannte Impfbrücken an, über die kurzfristig Impftermine vergeben werden, wenn Impfstoff übriggeblieben ist. Weitere Informationen dazu sind auf der jeweiligen Internetseite des Landkreises zu finden.

Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll die bisherige Priorisierung bei den Impfungen gegen das Corona-Virus spätestens im Juni aufgehoben werden. Spätestens dann könne sich jeder um einen Impftermin bemühen.

 – LW 17/2021