Leasing oder Finanzierung?

In der Landwirtschaft gewinnt neben dem Bankkredit das Leasing zunehmend an Bedeutung. Beim Leasing wird dem Landwirt (Leasingnehmer) das Investitionsgut auf Zeit zum Gebrauch überlassen. Der Leasingnehmer nutzt zum Beispiel einen Schlepper (Leasingobjekt), ohne diesen kaufen zu müssen. Statt zum Zeitpunkt der Anschaffung den einmaligen Kaufpreis zu zahlen, leistet er über die gesamte Nutzungsdauer Leasingraten. Eigentümer bleibt die jeweilige Leasinggesellschaft (Leasinggeber).
Gegenüber der klassischen Darlehensfinanzierung sind beim Leasing keine weiteren Sicherheiten notwendig. Ebenso entfällt die Bilanzierung des Wirtschaftsguts;  dies verkürzt die Bilanz und schont das Eigenkapital. Häufig wird als Vorteil die steuerliche Absetzbarkeit der Leasingraten hervorgehoben; demgegenüber entfallen die bei einem durch Darlehen finanzierten Kauf anfallenden Abschrei­bungen und Zinsen.
Grundsätzlich allerdings verursacht das Leasing höhere Gesamtkosten als eine Darlehensfinanzierung. Ebenfalls ist die Bindung an die vereinbarte Leasingrate verpflichtend, dies kann bei einem Liquiditätsengpass zu hohen Folgekosten oder sogar zum Entzug des Leasingobjekts führen.   
Christoph Bai, Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd