Massiver Hagelschlag in Teilen der Südpfalz
Schädigungen von 20 bis 100 Prozent
Am Donnerstag vergangene Woche kam es zu Gewitterstürmen, Platzregen und erheblichen Hagelschäden. Besonders stark betroffen sind die Gemarkungen Niederotterbach, Kapsweyer und Schweighofen, wo örtlich Totalausfall im Wein auftrat. Teilweise sind die Rebanlagen völlig entlaubt und die Beeren angeschlagen. Ebenfalls starke Hagelschäden wurden aus Schweigen-Rechtenbach, Vollmersweiler und Oberotterbach gemeldet. Auch Maisfelder, Rübenäcker und Obstkulturen wurden massiv geschädigt.
An Weinbaufläche sind nach vorläufigen Schätzungen etwa 200 ha auf deutscher Seite stark bis völlig geschädigt. In der französischen Grenzregion bei Wissembourg /Elsass, Steinseltz und Cleebourg sind ebenfalls circa 200 ha Rebfläche stark betroffen.Auch wenn das Schadensausmaß zunächst gravierend erscheint, sind überstürzte Maßnahmen meist nicht erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, das Regenerationsvermögen der Reben in den folgenden Tagen abzuwarten und die weiteren Maßnahmen an den Schädigungsgrad anzupassen.
Sind Reben nahezu vollständig entlaubt oder weisen einen Totalschaden mit kaum noch vorhandener Assimilationsfläche auf, sollten zunächst keine weiteren Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Aufgrund der fehlenden Blattfläche ist eine ausreichende Anlagerung der Pflanzenschutzmittel nicht möglich, sodass Behandlungen keinen Nutzen haben. Erst nach dem Wiederaustrieb sollten die neu gebildeten Blätter geschützt werden. Hierfür eignen sich Schwefelpräparate in moderaten Aufwandmengen. Je nach Zuwachs und Infektionsdruck können noch zwei bis drei Behandlungen bis zum Vegetationsende erforderlich werden.
Verfügen die Reben noch über ausreichend Blattmasse, sollten die regulären Behandlungen fortgeführt werden. Der Behandlungszeitpunkt muss dabei nicht unmittelbar nach dem Hagelereignis liegen. Vielmehr kann die nächste reguläre Behandlung eingeplant werden.
Der Einsatz spezieller Botrytizide ist nach massivem Hagelschlag in den meisten Fällen nicht zu empfehlen. Die Aufwendungen stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Reben bis zum Vegetationsende möglichst gesund zu erhalten, damit sie ausreichend Reservestoffe einlagern und pilzfrei in die Winterruhe gehen können.
Rückschnittmaßnahmen unmittelbar nach einem Hagelereignis sind in der Regel nicht sinnvoll. Stark geschädigte Triebe treiben aus den vorhandenen Winteraugen häufig erneut aus und bilden innerhalb weniger Wochen wieder Blattmasse. Sofern ausreichend Wasser zur Verfügung steht, ist nochmals mit einem deutlichen Blattzuwachs zu rechnen. Je nach Wuchsentwicklung kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Laubschnitt erforderlich werden.
Auch Junganlagen sind betroffen. Ein Rückschnitt zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht zu empfehlen, da die geschwächten Reben sich zuerst regenerieren müssen. Eine Triebvereinzelung findet nach erfolgtem Neuaustrieb nicht mehr statt. Eine Holzreife zum Stammaufbau ist wohl nicht mehr zu erwarten. Bei starker Stammschädigung müssen Jungreben im Winter komplett auf die Veredlung zurückgeschnitten werden.
DLR, LW – LW 30/2026
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