Schutzgemeinschaft Nahe bald scharf geschaltet

Nach aufwendiger Beantragung

Seit 2019 ist die Schutzgemeinschaft Nahe anerkannt, ab dem 2026er Jahrgang werde sie durch die geltende Profilierung dann scharf geschaltet und für jeden Winzer bemerkbar. Die entsprechende Beantragung sei aber aufwendig gewesen, wie der Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft, Harald Sperling, bei der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Anfang November in Bad Kreuznach berichtete.

Noch nicht zugelassene Rebsorten können über den Weinbauverband bei der Schutzgemeinschaft beantragt werden.

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Damit man an der Basis und in der Region selbst Entscheidungen treffen könne, etwa zur Anreicherung oder Entsäuerung, wurde die Schutzgemeinschaft Nahe gegründet, erzählte der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft, Dr. Thomas Höfer. Alle vor Ort getroffenen Beschlüsse müssen aber anschließend noch die Ministerien auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene passieren. Die entsprechende Beantragung sei sehr aufwendig. Kurz vor dem Abschluss steht laut Harald Sperling der Antrag auf Änderung der Produktspezifikation der geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) Nahe, der aufgrund des neuen Weingesetzes nach dem romanischen Herkunftsprinzip erforderlich ist. Dort sind auch die von der Schutzgemeinschaft beschlossenen Rebsorten für die Vermarktung von Einzellagen enthalten. Aufgrund ihres Flächenanteils und weil sie sich durch die Lagen an der Nahe besonders prägen lassen, habe man sich für diese sieben Sorten entschieden: Riesling, Chardonnay, Silvaner, Sauvignon blanc sowie Grau-, Weiß- und Spätburgunder.

Ebenfalls in der Produktspezifikation aufgeführt sind die Rebsorten, die mit Angabe der g.U. („Nahe“) oder der g.g.A. (geschützte geografische Angabe, „Nahegauer Landwein“) hergestellt werden dürfen. „Änderungen sind aber jederzeit machbar und möglich“, betonte Sperling bezogen auf die zugelassenen Rebsorten. Wer plant, eine neue Rebsorte im Betrieb zu pflanzen, soll zuerst in der Produktspezifikation nachschauen (zu finden unter www.ble.de mit den Suchwörtern „Produktspezifikation Wein“), ob die Sorte dort bereits aufgeführt ist. Ist dem nicht so, kann er sie über den Weinbauverband bei der Schutzgemeinschaft beantragen. Dies müsse rechtzeitig bis zum 30. April für 1,5 bis 2 Jahre im Voraus erfolgen, ergänzte der Geschäftsführer. Die Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung der Schutzgemeinschaft Nahe verlief einstimmig. Die Mitglieder wählten auf Vorschlag der Interessensgruppe Weinbau Dr. Thomas Höfer, Dr. Hubert Gänz, Rainer Klöckner, Ulrich Lorenz, Jakob Schneider, Frank Schönleber, Georg Forster, Henning Mathern, Viktoria Peitz, Falk Reichsgraf von Plettenberg, Frank Seckler und Alexander Wallhäuser. Auf Vorschlag der Kellereien gehören nun Dirk Friesenhahn, Steffen J. Montigny, Andreas Schmidt, Michael Hohmann, Werner Klopfer und Elmar Schauß der Vertreterversammlung an. Die Vertreter der Winzergenossenschaften in der Schutzgemeinschaft sind Stefan Theis, Marc Felten und Horst Bretscher.

bla – LW 47/2025