Schutzgemeinschaft Nahe bald scharf geschaltet
Nach aufwendiger Beantragung
Seit 2019 ist die Schutzgemeinschaft Nahe anerkannt, ab dem 2026er Jahrgang werde sie durch die geltende Profilierung dann scharf geschaltet und für jeden Winzer bemerkbar. Die entsprechende Beantragung sei aber aufwendig gewesen, wie der Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft, Harald Sperling, bei der Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Anfang November in Bad Kreuznach berichtete.
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Ebenfalls in der Produktspezifikation aufgeführt sind die Rebsorten, die mit Angabe der g.U. („Nahe“) oder der g.g.A. (geschützte geografische Angabe, „Nahegauer Landwein“) hergestellt werden dürfen. „Änderungen sind aber jederzeit machbar und möglich“, betonte Sperling bezogen auf die zugelassenen Rebsorten. Wer plant, eine neue Rebsorte im Betrieb zu pflanzen, soll zuerst in der Produktspezifikation nachschauen (zu finden unter www.ble.de mit den Suchwörtern „Produktspezifikation Wein“), ob die Sorte dort bereits aufgeführt ist. Ist dem nicht so, kann er sie über den Weinbauverband bei der Schutzgemeinschaft beantragen. Dies müsse rechtzeitig bis zum 30. April für 1,5 bis 2 Jahre im Voraus erfolgen, ergänzte der Geschäftsführer. Die Wahl der Vertreter in die Vertreterversammlung der Schutzgemeinschaft Nahe verlief einstimmig. Die Mitglieder wählten auf Vorschlag der Interessensgruppe Weinbau Dr. Thomas Höfer, Dr. Hubert Gänz, Rainer Klöckner, Ulrich Lorenz, Jakob Schneider, Frank Schönleber, Georg Forster, Henning Mathern, Viktoria Peitz, Falk Reichsgraf von Plettenberg, Frank Seckler und Alexander Wallhäuser. Auf Vorschlag der Kellereien gehören nun Dirk Friesenhahn, Steffen J. Montigny, Andreas Schmidt, Michael Hohmann, Werner Klopfer und Elmar Schauß der Vertreterversammlung an. Die Vertreter der Winzergenossenschaften in der Schutzgemeinschaft sind Stefan Theis, Marc Felten und Horst Bretscher.
bla – LW 47/2025
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