Maßnahme zur Reduzierung von flüchtiger Säure beantragt

Weinkommissionäre starten Initiative

Der Bundesverband der Weinkommissionäre setzt sich für die Zulassung von Maßnahmen ein, die die flüchtige Säure in Wein reduzie­ren können. Oliver Stiess, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Weinkommis­sionäre, hält diesen Jahrgang für geeignet, um Methoden in der Praxis zu testen.

Hohe Temperaturen während der Traubenernte und die Anwesenheit der Kirschessigfliege führen zur Bildung von flüchtiger Säure, die betroffene Weine letztlich nicht mehr vermarktbar macht.

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Das DLR Rheinpfalz in Neustadt hatte bei Versuchen mit den Jahrgängen 2006 und 2014 die Umkehrosmose/Nanofiltration kombiniert mit Anionen­austau­scher getestet und gute sensorische Ergebnisse mit einer Reduzierung der flüchtigen Säure auf Werte von 0,5 g/l erzielt. Trotzdem gibt es weiteren Forschungsbedarf, denn die Kirschessigfliege wird nicht mehr aus den Weinbergen verschwinden und hohe Temperaturen während der Erntezeit sind auch in Zukunft zu erwarten. Diese Bedingungen führen zur Bildung von flüchtiger Säure, sodass betroffene Weine letztlich nicht mehr vermarktbar sind.

„Für das wiederkehrende Problem, muss dringend eine Lösung gefunden werden“, sagt Oliver Stiess. Er hat die dringliche Bitte, den Entzug der flüchtigen Säure aufgrund des teilweise hohen Kirschessigfliegenbefalls und der ungünstigen Witterung für Weine des Jahrganges 2023 im Versuche weiter zu testen. Die Initiative der Weinkommissionäre hat langfristig zum Ziel, die Umkehrosmose/Nanofiltration kombiniert mit Anionenaustauscher in die Liste der zugelassenen Verfahren mit aufzunehmen.

Laut Kommissionäre hätten die überzeugenden Versuchs-

ergebnisse und mehrfache Bitten des kellerwirtschaftlichen Ausschusses des Deutschen Weinbauverbandes und des Deutschen Raiffeisenverbandes nicht bewirkt, die Zulassung des Verfahren bei der OIV zu beantragen.

Das DLR Rheinpfalz sei bereit, die Methode zur Reduzierung der flüchtigen Säure im Wein weiter zu testen. Mit dieser Technologie behandelte Weine aus Drittländern sind in Deutschland verkehrsfähig.

bs – LW 40/2023