Meldepflichtige Tierkrankheiten

Wenn es um Tierseuchen geht, ist fast immer von Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder Tollwut die Rede. Neben diesen hochansteckenden, anzeigepflichtigen Krankheiten (siehe aid-Heft 1046: „Anzeigepflichtige Tierseuchen“) gibt es auch eine Reihe von Erkrankungen, die ein geringeres Schadenspotenzial haben und deshalb keine staatlichen Maßnahmen erfordern. Dennoch sind Infektionen wie Listeriose, Toxoplasmose oder das Q-Fieber nicht zu unterschätzen, da sie über Lebensmittel oder durch Kontakt zu Haustieren auch auf den Menschen übertragbar sind. Das Tierseuchengesetz sieht deshalb für diese Krankheiten eine Meldepflicht vor. Tierärzte und Leiter von Veterinäruntersuchungsämtern müssen auftretende Fälle umgehend dem zuständigen Veterinäramt mitteilen. So behalten Behörden die Verbreitung der Krankheiten im Blick und können bei stärkerer Ausbreitung gegensteuern. Das neue aid-Heft „Meldepflichtige Tierkrankheiten“ stellt alle 32 Erkrankungen vor, über deren Auftreten das zuständige Amt informiert werden muss. Zu jeder Krankheit findet der Leser ausführliche Informationen über Ursachen, Symptome, Infektionswege und Möglichkeiten der Bekämpfung. Zahlreiche Fotos veranschaulichen wichtige Krankheitssymptome und erlauben dem Tierhalter eine erste Einschätzung bei Verdacht auf Erkrankung der eigenen Tiere. Die alphabetische Gliederung des Heftes hilft bei der Orientierung und der Suche nach bestimmten Krankheiten. Für Tierhalter und alle, die im Bereich der Veterinärmedizin tätig sind, ist das Heft ein hilfreicher Begleiter in der täglichen Praxis.

Das kürzlich in erster Auflage erschienene, 92 Seiten starke Heft hat die Bestell-Nr.: 1564, kostet 3,50 Euro (plus 3 Euro Versandkostenpauschale) und kann direkt beim AID bestellt werden: Tel.: 0180/3849900, Fax: 0228/8499-200, E-Mail: Bestellung@aid.de, www.aid-medienshop.de.