Milchbauern sollen Phosphorgehalt in Futtermitteln prüfen

Eigene Silagen untersuchen lassen statt Tabellenwerte zu nutzen

Die neue Düngeverordnung kann erhebliche Folgen für Milchviehbetriebe haben. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen aufmerksam gemacht und die Erzeuger daran erinnert, dass mit der neuen Regelung der zulässige Phosphatüberschuss pro Hektar von derzeit 20 kg auf 10 kg im sechsjährigen Durchschnitt des Betriebes reduziert werde. Zudem werde ab 2018 in zwei Schritten die Stromstoffbilanz eingeführt, mit welcher die Zu- und Abfuhr von Nährstoffen eines Betriebes gegenübergestellt würden. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, so die Kammer, die Phosphorgehalte der Futtermittel zu kennen, um die Bilanz kalkulieren zu können.

Auch für die Düngung müssten die Gehalte bekannt sein, um den Phosphorentzug über das Erntegut berechnen zu können. Die Experten der Kammer empfehlen den Rinderbetrieben deshalb, auch die Silagen auf ...

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