Mundhygiene bei Pflegebedürftigen

Gesund beginnt im Mund

Genussvoll essen zählt für viele Senioren zu den Freuden des Alltags. Quälen jedoch Zahnschmerzen oder Entzündungen im Mund, leidet nicht nur der Genuss, sondern auch die Gesundheit. Die tägliche gründliche Mundpflege beugt dem vor. Zahnarzt Dr. Markus Achenbach arbeitet für die überörtliche Gemeinschaftspraxis Irene und Andreas Klinkisch in Bischofsgrün. Er erklärt, worauf Senioren und pflegende Angehörige beim Zähneputzen achten müssen.

Dr. Markus Achenbach beim Hausbesuch. Die LKK bezahlt zahnärztliche Hausbesuche bei Versicherten mit einem Pflegegrad sowie Zahnarztbesuche in Pflegeeinrichtungen.

Foto: SVLFG

Pflegebedürftige Menschen können oft noch lange selbst Zähne putzen, wenn die Voraussetzungen geschaffen werden. „Rollstuhlfahrern hilft ein Spiegel in passender Höhe zur Sichtkontrolle. Spezielle Zahnbürsten mit weichen Borsten, kleinen Köpfen und dickeren Griffen, die sich gut halten lassen, erleichtern Senioren das Zähneputzen“, so Dr. Achenbach. Klappt das Zähneputzen alleine nicht, helfen Bürsten mit extra langen Griffen. „Ein Helfer kann die Bürste gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen lenken. Kann ein Patient sich nicht selbst um seine Mundhygiene kümmern, sollte der Helfer den Mundraum vorsichtig aber gründlich mit einem in Mundspüllösung getränkten Wattebausch säubern. Wichtig sind auch altersgerechte Zahnpasten und Mundspülungen für Senioren.“ Zahnseide sorgt für Sauberkeit in den Zahnzwischenräumen.

Für Menschen, die unter Mundtrockenheit leiden, gibt es Sprays oder Spülungen, die den Speichel ersetzen, der den Zahnschmelz härtet. Ein Resultat schlechter Mundhygiene sind Entzündungen. „Sie beginnen meist an den Zahnfleischrändern und zeigen sich durch kleine Blutungen. Dann ist besondere Sorgfalt bei der Mundhygiene wichtig. Die Zahnputzbewegung geht immer von Rot nach Weiß, also vom Zahnfleisch zum Zahn, damit sich das Zahnfleisch nicht zurückzieht“, erklärt der Zahnmediziner.

LKK bezahlt erweiterte Vorsorge und Therapien

Seit Sommer 2018 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) pflegebedürftigen Versicherten mit einem Pflegegrad oder einer anerkannten Behinderung erweiterte Präventions- und Therapieleistungen beim Zahnarzt. Dazu gehören zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Dabei erhebt der Zahnarzt den Mundgesundheitsstatus, entfernt harte Zahnbeläge und erstellt einen Plan zur individuellen Mund- und Prothesenpflege. Außerdem erklärt er, worauf der Patient beim Zähneputzen und bei der Prothesenreinigung achten muss.

Braucht der Patient Unterstützung, ist es wichtig, dass seine Pflege- oder Hilfspersonen zur Vorsorgeuntersuchung mitkommen. Ihnen erklärt der Zahnarzt dann ausführlich, wie sie den Patienten bei der Zahnreinigung, der Mundpflege und bei der Reinigung der Prothese helfen können.

Dr. Achenbach betont: „Der Aufwand für die Mundhygiene im Alter lohnt sich. Wenn die Zähne und das Zahnfleisch gesund sind, steigt die Lebensqualität älterer und pflegebedürftiger Menschen nachweislich.“

Eine Broschüre mit Tipps zur Mundhygiene im Pflegealltag gibt die Bundeszahnärztekammer heraus unter: www.zqp.de > Bestellen. Erklärende Videos zum Thema gibt es unter www.youtube.com, Suchbegriff: BZÄK. Fragen können per E-Mail an leistung@svlfg.de gerichtet werden.

Petra Stemmler-Richter, SVLFG – LW 4/2020