Neuer Pflicht-Button im Onlinehandel kommt

Der Widerruf soll für Verbraucher einfacher werden

Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Vorgaben für den Onlinehandel: Wer Waren oder Dienstleistungen über eine Website oder eine App verkauft, muss Verbrauchern künftig einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Ziel der Regelung ist es, den Widerruf eines Vertrags so einfach zu machen wie dessen Abschluss.

Von der gesetzlichen Neuerung betroffen sind auch viele landwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarkter, Hofläden, Winzer und Anbieter touristischer Angebote auf dem Land, informiert die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Wer online verkauft oder Buchungen entgegennimmt, ...

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