Neuer Test zur Darmkrebsfrüherkennung

Untersuchung ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig nutzen

Darmkrebs ist in Deutschland – nach Lungenkrebs und Brustkrebs – eine der häufigsten Todesursachen durch Krebs. Bei keiner anderen Krebsart bietet die Früherkennung jedoch derart große Chancen wie bei Darmkrebs.

Der neue, verbesserte Stuhltest ist unkompliziert und genauer als sein Vorgänger.

Foto: SVLFG

Frühzeitig erkannt ist Darmkrebs heilbar. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) appelliert an ihre Versicherten ab dem 50. Lebensjahr, die Möglichkeit der kostenlosen Vorsorgeuntersuchung zu nutzen:

  • Ab 50 Jahren einmal jährlich ein Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl
  • Ab 55 Jahren wahlweise alle zwei Jahre ein Test auf nicht sichtbares Blut im Stuhl oder zwei Dickdarmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren.

Verbesserter und genauerer Stuhltest

Ein neuer immunologischer Stuhltest erkennt selbst winzige Spuren menschlichen Blutes sowie Wucherungen und Geschwulste (Adenome). Den Test erhalten gesetzlich Versicherte bei jedem Arzt, der die Darmkrebsfrüherkennung anbietet. Er ist völlig schmerzfrei und unkompliziert in der Anwendung. Die Stuhlentnahme kann zu Hause erfolgen. Nachdem das Röhrchen an den Arzt zurückgegeben wurde, wird es im Labor analysiert und der Arzt informiert. Darmpolypen und Tumore sondern oft Blut ab, das mit bloßem Auge nicht immer zu erkennen ist. Bei der Stuhluntersuchung (Okkultbluttest) können unsichtbare Blutspuren im Stuhl erkannt werden. Die effektivste Methode zur Darmkrebsfrüherkennung ist die Darmspiegelung (Koloskopie). Dabei wird der komplette Dick- und Mastdarm gespiegelt, das heißt auf Schleimhautveränderungen abgesucht. Während der Untersuchung können Gewebeproben (Biopsien) aus der Darmschleimhaut entnommen werden und eventuell vorhandene Polypen sofort mit einer Schlinge endoskopisch entfernt werden.

Weiterführende Informationen zu Vorsorgeuntersuchungen stellt die SVLFG online bereit unter www.svlfg.de > Suchbegriff: Vorsorgeuntersuchungen.

svlfg – LW 25/2017