Neues Herkunftsprinzip beim Weinbezeichnungsrecht
Bundeskabinett billigt Novelle zum Weingesetz
Um die Vermarktungschancen für deutsche Winzer zu verbessern, hat die Bundesregierung jetzt den Weg für einen Systemwechsel bei der Herkunftskennzeichnung geebnet. Das Bundeskabinett billigte den Entwurf für ein novelliertes Weingesetz, mit dem sich das deutsche Weinrecht zum Teil an romanisches Weinrecht anlehnen soll.

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Die Ministerin kündigte die dauerhafte Beschränkung der Neuanpflanzung von Rebflächen auf 0,3 % der Anbaufläche sowie die Aufstockung des Budgets der Absatzförderung des Bundes um 500.000 Euro auf 2 Mio. Euro jährlich an.
Während der Deutsche Weinverband (DWV) Zustimmung zur Novelle signalisierten, warnte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rheinland-Pfalz vor möglichen Problemen mit der mittleren Stufe der Herkunftspyramide. Notwendig wird der Systemwechsel laut Klöckner, weil die Deutschen im internationalen Vergleich Marktanteile verloren haben. Die jährlichen Weinexporte aus der EU stiegen zwischen 2008 und 2018 um 5,3 Mio. hl auf 22,6 Mio. hl, während die deutschen Ausfuhren in der gleich Zeit von 2,2 Mio. hl auf 1,0 Mio. hl einbrachen. Der Gesetzentwurf und die begleitenden Verordnungen sollen im Oktober in Bundesrat und Bundestag eingebracht werden und könnten damit im Dezember in Kraft treten. Wegen der tiefgreifenden Änderungen sollen Übergangszeiträume formuliert werden.
age – LW 35/2020