Ökologische Nutztierhaltung bleibt flächengebunden

EU-Ökoverordnung: Änderungen bei Vorschriften für Legehennen

Auch im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung bleibt die Tierhaltung an betriebseigene Flächen gebunden. Zudem werde weiter auf Platz im Stall, Auslauf und Biofutter gesetzt, erklärte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) anlässlich der im EU-Amtsblatt erfolgten Veröffentlichung des Durchführungsrechtsaktes mit dem Schwerpunkt Tierhaltungsregeln. Diese tritt wie auch die Basisverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft

Flächenvorgaben für Ställe und Ausläufe in der ökologischen Sauen-, Schweine-, und Rinderhaltung bleiben demnach unverändert. Allerdings soll künftig der Anteil an durchgängig festem Boden in Ausläufen für Schweine mindestens 50 ...

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