Pneumatische Maisdrillen müssen gelistet sein

Das Julius Kühn-Institut informiert aktuell über veränderte rechtliche Rahmenbedingungen zur Aussaat von Mais: Pneumatische Sägeräte, mit denen Methiocarb-behandeltes Maissaatgut ausgesät werden soll, müssen vom Julius Kühn-Institut (JKI) geprüft sein. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.
Das JKI prüft die Sägeräte hinsichtlich der Abdrift und trägt sie bei positivem Ergebnis in die „Liste der abdriftmindernden Maissägeräte“ ein. Landwirte müssen sich daher vor der Aussaat von behandeltem Maissaatgut mit einem pneumatischen Sägerät vergewissern, dass der Gerätetyp in die Liste des JKI eingetragen ist. Die Liste steht im Internet des JKI zur Verfügung.
Die „Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut“ (MaisPflSch MV) wurde am 27. Juni 2013 aus Gründen des verbesserten Schutzes des Naturhaushaltes und der Gleichbehandlung aller Sägeräte geändert. Sie regelt jetzt, also ab 2014, nicht nur die Aussaat beim Einsatz von pneumatischen Geräten zur Einzelkornablage, die mit Unterdruck arbeiten, sondern erweitert die Beschränkungen auf alle pneumatisch arbeitenden Maissägeräte.
Die Liste der abdriftmindernden Maissägeräte ist im Internet unter www.jki.bund.de/geraete.html (Gerätelisten–Abdriftmindernde Sägeräte–Liste der abdriftmindernden Maissägeräte) einsehbar.
jki/LW