Professor Müller-Thurgau- und Dr. Fraund-Preis verliehen

Preisverleihungen in Geisenheim

Die Kuratorien des „Adolf und Dr. Eberhard Fraund“-Preises und des Professor Müller-Thurgau Preises hatten zur gemeinsamen Preisverleihung in die Hochschule Geisenheim eingeladen. Lehrende und Lernende konnten sich freuen, teilte die Hochschule Geisenheim University mit.

Prof. Dr. Otmar Löhnertz, emeritierter Professor für Bodenkunde und Pflanzenernährung der Hochschule Geisenheim, bekam den Professor Müller-Thurgau Preis verliehen.

Foto: hgu

Der Professor Müller-Thurgau Preis wird dieses Jahr an Prof. Dr. Otmar Löhnertz, ehemaliger Professor für Bodenkunde und Pflanzenernährung an der Hochschule Geisenheim, verliehen. Als langjähriger Vizepräsident Lehre der Hochschule Geisenheim und zuvor Dekan des Fachbereichs Geisenheim, der bis zur Gründung der Hochschule Geisenheim University Teil der Fachhochschule Wiesbaden und jetzt Hochschule RheinMain war, hat er sich um die Entwicklung von Studium und Lehre verdient gemacht.

Der „Adolf und Dr. Eberhard- Fraund-Preis“ ist benannt nach Dr. Eberhard Fraund, ehemaliger Verleger und Gesellschafter des renommierten Fachverlags Dr. Fraund in Mainz, und dessen Vater Adolf Fraund, Mitbegründer des Vorgängerverlages Mainzer Zeitschriftenverlag Dr. Bilz & Co. GmbH, und wird jährlich in drei Kategorien vergeben: in den Fachrichtungen „Weinbau, Weinwirtschaft, Getränketechnologie“ sowie „Gartenbau, Landschaftsarchitektur, Lebensmittellogistik und -management, Lebensmittelsicherheit“ an Studierende und Ehemalige der Hochschule Geisenheim und in der Fachrichtung „Landwirtschaft“ an Studierende und Alumni der TH Bingen.

Eiweißstabilisierung in Weißwein erforscht

Das Kuratorium, dem neben Vertretern der Hochschulen und des Geisenheimer Ehemaligenverbandes auch Preisstifterin Sibylle Fraund angehört, entschied sich, in diesem Jahr vier mit je 3 000 Euro dotierte Preise zu vergeben; an je zwei Studierende beider Hochschulen.

Katrin Runkel, die das Getränketechnologiestudium mit ihrer Bachelor-Thesis „Eiweißstabilisierung von Weißwein mittels kombinierter Protease- und Wärmebehandlung im Moststadium“ abgeschlossen hat und zum Wintersemester in das weiterführende Masterstudium Getränketechnologie eingestiegen ist, und Maximilian Retterath wurden für ihre Leistungen an der Hochschule Geisenheim geehrt. Retterath beschäftigte sich in seiner Abschlussarbeit im Studiengang Getränketechnologie mit „Untersuchungen zu löslichen und unlöslichen Anteilen von phenolischen Verbindungen in Orangensäften“. Er hat im Anschluss das Masterstudium Lebensmittelsicherheit an der Hochschule Geisenheim aufgenommen.

Die beiden weiteren Preise gingen an Studierende der Agrarwirtschaft an der TH Bingen, die bei der Verleihung durch Prof. Dr.-Ing. Andreas Weiten vertreten wurde. Während Preisträgerin Lisa Bender ihr Bachelorstudium mit einer Arbeit zum „Einfluss von Synergisten auf die Wirksamkeit von Residualwirtstoffen auf herbizidresistente Acker-Fuchsschwanz-Populationen“ bereits abgeschlossen hat, steckt der zweite Binger Preisträger Kaspar Jaschok noch im Studium. Er arbeitet nebenbei im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb und möchte diesen übernehmen. Das Studium nahm er nach dem Hauptschulabschluss und einer landwirtschaftlichen Ausbildung auf.

Führungskräfte zum Wissenstransfer motivieren

Dass neben den akademischen Leistungen auch soziales Engagement und der Einstieg über den zweiten Bildungsweg bei der Vergabe der Preise zu berücksichtigen seien, war großer Wunsch der Donatorin. Weiteres Kriterium ist das Bestreben der Bewerber, an ihr Erststudium ein Master- oder MBA-Studium anschließen zu wollen.

Im Gespräch mit Moderator Martin Seidler im Rahmen der Preisverleihung dankte Prof. Dr. Hans Reiner Schultz, Präsident der Hochschule Geisenheim, Sibylle Fraund herzlich für ihr Engagement. Der Preis helfe, die Bedeutung einer zukunftsorientierten Ausbildung in Weinbau- und Agrarwissenschaften sowie angrenzenden Disziplinen sichtbar zu machen und angehende Führungskräfte zum weiteren Wissenserwerb zu motivieren.

 – LW 43/2022