Qualität von Saatgut nochmals gesteigert
Gesetzliche Normen werden meist übererfüllt
Anhand von fünfjährigen Ergebnissen aus der Saatenanerkennung in Niedersachsen und von Proben aus der Saatgutverkehrskontrolle, die teilweise auch aus anderen Teilen Deutschlands stammen, wird an dieser Stelle der Frage der Saatgutqualität am Beispiel von Winterweizen und Wintergerste nachgegangen.

Foto: Thiel
Zusätzlich wurden auch noch Untersuchungsergebnisse aus dem so genannten NOB-Verfahren (=Nicht obligatorische Beschaffenheitsprüfung) mit in die Betrachtung einbezogen, da dieses Verfahren mittlerweile in 15 meist größeren Aufbereitungsbetrieben in Niedersachsen und 76 Betrieben in Deutschland etabliert ist. Dieser alternative Weg der Zertifizierung begründet sich auf § 12 (1b) Saatgutverordnung.
Daten aus Zertifizierung, Praxis und NOB-Prüfungen
Hier eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, dass nicht alle Saatgutpartien grundsätzlich der Beschaffenheitsprüfung unterzogen werden müssen, wie es im weiterhin möglichen, herkömmlichen Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Vielmehr sieht der Gesetzgeber zur Absicherung der Saatgutqualität eine amtliche Nachkontrolle des abschließend aufbereiteten Saatgutes in Form von 20 Prozent Kontrollproben vor.
Denn von dem aufbereiteten Saatgut muss je 30 Tonnen mindestens eine Probe gezogen und für eine etwaige Überprüfung bereitgestellt werden. Nebenher wird auch der Frage nachgegangen, wie sich das meist vom Züchter gelieferte Ausgangsmaterial (Vorstufen-/Basissaatgut) qualitativ im Vergleich zum Produkt Z-Saatgut darstellt.
Sowohl für Vorstufen-/Basismaterial als auch für Zertifiziertes Saatgut wurden die Jahre 2013 bis 2017 analysiert und da die gleiche Analyse auch schon für den Zeitraum 2007 bis 2012 erstellt wurde, mit diesem verglichen, um etwaige Entwicklungen erkennen zu können. Auf die Darstellung der einzelnen Jahre kann verzichtet werden, weil zwar durchaus interessante und nachvollziehbare Unterschiede zum Beispiel bei der Darstellung der TKG zu Tage treten und auch gewisse Unterschiede bei der Keimfähigkeit vorhanden sind, die aber letztlich für die Gesamtbetrachtung der Qualitätsaspekte nicht entscheidend sind.
Als wesentliche Qualitätsparameter bei Saatgut sind zu nennen: Keimfähigkeit, Besatz mit anderen Getreidearten, Besatz mit fremden Pflanzenarten, technische Reinheit, Gesundheitszustand und Besatz mit Mutterkorn sowie TKG. Bei letzterem ist zu betonen, dass der Gesetzgeber hier keinerlei Vorgaben macht.
Willi Thiel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Anerkennungsstelle für Saat- und Pflanzgut – LW 25/2018