Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende Lockerungen beschlossen

Die hessische Landesregierung hat u. a. bei Quarantäne-Bestimmungen für Ein- und Rückreisende Lockerungen beschlossen. Der Beschluss orientiert sich an einer gemeinsamen Entschließung von Bund und Ländern. Demnach ist ab heute eine Ein- oder Rückreise aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem Schengen-assoziierten Staat oder Großbritannien sowie Nordirland nach Hessen wieder möglich, ohne sich danach in Quarantäne begeben zu müssen.

Einschränkend gilt jedoch: Wer aus einer Region einreist, in der die offizielle Neuinfizierten-Zahl mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage aufweist, muss sich in Quarantäne begeben. Die entsprechenden Länder werden im Lagebericht der Bundesregierung ausgewiesen und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht.

Ab dem 25.05.2020 gilt zudem eine Anzeigepflicht. Arbeitgeber oder Auftraggeber von Personen, die zum Zweck einer mindestens 72 Stunden dauernden Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nach Hessen einreisen, sind zur Anzeige der Einreise verpflichtet, wenn die Unterbringung in einer gemeinschaftlichen Unterkunft für mehr als fünf Personen, die nicht zum gleichen Hausstand gehören, erfolgt.

Hessischer Bauernverband