Regionalplan Mittelhessen, Biber, Wolf und Pflanzenschutz

Jahresgespräch zwischen RP Gießen und Landwirtschaft

Beim Jahresgespräch des Regierungspräsidiums (RP) Gießen mit Vertretern der Landwirtschaft in Mittelhessen wurden kürzlich unter anderem die Themen Neuaufstellung des Regionalplans Mittelhessen über Tierseuchen und Pflanzenschutz bis hin zum Vorkommen von Biber und Wolf in Mittelhessen erörtert. Die Vertreter des Hessischen Bauernverbandes, der Kreisbauernverbände im Regierungsbezirk und Kreislandwirte sowie Beschäftigte der Ämter für den ländlichen Raum nutzten laut einer Pressemitteilung des RP Gießen das Angebot, um miteinander ins Gespräch zu kommen.

Sorgt für immer mehr Unmut: Der Biber breitet sich in Hessen immer weiter aus. Mit seinen Bauten staut er Flüsse und Bäche und sorgt damit für Überschwemmungen auf Wiesen und Feldern.

Foto: RP Gießen

Ab dem 26. Mai werde der Entwurf des Regionalplanes ein zweites Mal offengelegt. Thema darin sind laut RP Gießen auch Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die als Agri-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen oder in privilegierten Bereichen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken pro Kommune auf maximal zwei Prozent der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft errichtet werden dürften. Die Regionalplanung beobachte die Entwicklung und sorge für die Einhaltung dieser Größenordnung.

Das Thema Tierseuchen, besonders die Afrikanische Schweinepest (ASP), aber auch die Blauzungenkrankheit (BTV) und die Maul- und Klauenseuche (MKS) bereiten sowohl den Landwirten als auch der Behörde Sorge. Das RP informierte über Präventionsmaßnahmen. Bei der ASP kehre noch keine Ruhe ein. Hessen setze auf drei Säulen zur Bekämpfung: die Suche nach Fallwild, das Errichten von Zäunen und die Jagd. Hygienemaßnahmen, wie eine wildschweinsichere Lagerung des Futters, seien besonders relevant für die Betriebe. Von BTV seien nicht nur Schafe, sondern vermehrt auch Rinder betroffen. Eine Impfung werde dringend empfohlen, auch wenn sie nur vor einer schweren Erkrankung schütze. Hinsichtlich der MKS sei eine Aufklärung über mögliche Hygienemaßnahmen erforderlich. Auch sollten Tiere nicht von Fremden gefüttert werden.

Die Schilfglasflügelzikade im Blick behalten

Der Landwirtschaft und dem Pflanzenschutzdienst Hessen bereitet die Schilfglasflügelzikade weiter Sorgen. Betroffene Kulturen sind vor allem Zuckerrübe und Kartoffel, aber mittlerweile auch Zwiebel, Rote Bete, Rhabarber, Kohl und Karotte. In Südhessen ist die Ausbreitung bisher am größten, aber die mit den Krankheiten beladenen Zikaden wandern stetig nach Norden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hatte zu Monatsbeginn für eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Schilfglasflügelzikade veröffentlicht. Diese dürfen jedoch nur eingesetzt werden, nachdem der amtliche Warndienst des Pflanzenschutzdienstes Hessen dazu auffordert.

Das Vorkommen von Wolf und Biber ist laut RP Gießen ebenfalls ein Thema, das Landwirte und Behörde zunehmend beschäftigt. In diesem Jahr gab es im Regierungsbezirk Gießen bereits zwölf Risse von Nutztieren und zwei von Wildtieren, wo der Wolf als Verursacher vermutet wurde. In fünf Fällen konnte dies genetisch bestätigt werden. Halter von Tieren haben sechs Monate Zeit, Anträge auf eine Billigkeitsleistung zu stellen, um eine Entschädigung zu erhalten.

Der Biber breitet sich laut RP Gießen in Mittelhessen weiter aus. Aktuell gebe es rund 140 Reviere, überwiegend im Vogelsbergkreis und dem Kreis Gießen, sowie Hinweise auf neue Reviere, die überprüft werden. Die seit langem erwartete Billigkeitsrichtlinie werde aktuell durch das hessische Landwirtschaftsministerium erarbeitet.

Zum Abschluss ging es um die EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, die seit August 2024 in Kraft ist. Sie solle dazu beitragen, die biologische Vielfalt in Europa langfristig zu erhalten und geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand versetzen. In der Verordnung würden zeitliche und inhaltliche Vorgaben gemacht. Dazu zähle zum Beispiel, dass in FFH-Gebieten bis 2030 für bestehende Lebensraumtypen im ungünstigen Zustand auf 30 Prozent der Fläche Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden. Jetzt gelte es, einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erarbeiten. Im Moment laufe der Abstimmungsprozess auf Bund-Länder-Ebene, teilt das RP Gießen mit.

LW – LW 16/2025