Saatgut schon jetzt auf Keimfähigkeit überprüfen lassen
Überlagertes Z-Saatgut und eigenen Nachbau testen
Der Bundesverband Deutscher Saatguterzeuger (BDS) e.V. appelliert an Landwirte mit überlagertem Saatgut, eventuell vorgesehene Keimfähigkeitsproben bereits jetzt in Auftrag zu geben.

Foto: landpixel
„Einige Saatgutpartien des Wintergetreides konnten aufgrund der anhaltenden Niederschläge nicht gesät werden und sind auf den Betrieben stehen geblieben. Ob sich die Keimfähigkeiten dieses Überlagers verschlechtert haben, kann ein Keimfähigkeitstest zeigen. Sofern dies in Saatgutlaboren geschehen soll, die auch Saatgutproben der amtlichen Anerkennung analysieren, appellieren wir an die Betriebsleiter, ihre Proben bereits unmittelbar jetzt einzureichen, um die Laborkapazitäten für die neue Saatgut-Ernte freizuhalten“, so Lauenstein weiter.
Der Vorsitzende des BDS, Dr. Gerhard Schilling, ergänzt: „Die Stabilität der Keimfähigkeit der Ernte 2023 kann stark zwischen den Saatgutherkünften variieren. Saatgutpartien, die bereits in Keimstimmung waren und schwächere Fallzahlen aufwiesen, könnte über den Winter die Kraft ausgegangen sein. Dies gilt für Z-Saatgut ebenso wie für den eigenen Nachbau.“
Begrenzte Laborkapazitäten
Man gehe beim BDS von einer früheren Ernte 2024 gegenüber dem Vorjahr aus, was nicht für ein geballtes Saatgutprobeaufkommen wie im Jahr zuvor spreche, dennoch würden die Laborkapazitäten für die neue Ernte gebraucht. „Wenn die Proben der letztjährigen Ware jetzt bereits abgearbeitet werden können, hilft das der gesamten deutschen Saatgutbranche für die Aussaat 2024 zeitgerecht Saatgut zur Verfügung zu stellen“, gab Schilling zu bedenken. Ebenso könnten bereits jetzt Bestellungen für den Großteil der geplanten Wintergetreideflächen vorgemerkt werden, um Spannung aus der Saatgut-Lieferkette zu nehmen.Im Falle keimfähigkeitsreduzierten Saatguts habe der Betriebsleiter mit der Untersuchung ein Instrument in der Hand, um mit erhöhten Aussaatstärken oder schlimmstenfalls Neukauf auf diese Situation reagieren zu können, so der Dachverband der regionalen Saatbauverbände auf Bundesebene.
LW – LW 26/2024