Sachverständige für Rebenanerkennung geschult

Fortbildung am Julius Kühn-Institut Geilweilerhof

Die Rebenankerkennung gewährleistet, dass nur sortenreines, gesundes Pflanzgut von qualifizierten und anerkannten Rebveredlern in Umlauf gebracht wird. Die hohe Leistungsfähigkeit von anerkanntem Rebenpflanzgut ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Winzerbetriebe.

Dr. Erika Maul vom Julius Kühn-Institut zeigte den Sachverständigen für Rebenanerkennung die Anlagen auf dem Geilweilerhof.

Foto: jki

Die ehrenamtlichen Sachverständigen für Rebenanerkennung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz werden daher regelmäßig geschult, um deren Fachwissen zu vertiefen und zu aktualisieren. Dieser Schulungstermin mit 20 Sachverständigen aus ganz Rheinland-Pfalz auf dem Geilweilerhof in Siebeldingen bildete den Start der Saison für die Rebenbestandsprüfung der Vermehrungsflächen für Rebenpflanzgut. Schulungsinhalt in diesem Jahr war das Erkennen und Bestimmen von Rebsorten anhand ampelographischer Merkmale. Dr. Erika Maul vom Julius Kühn-Institut Geilweilerhof (JKI) führte in die Thematik ein. Dann hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, im Weinbergssortiment des Geilweilerhofs verschiedene Rebsorten anhand morphologischer Merkmale zu bestimmen und zu unterscheiden. Institutsleiter Prof. Dr. Reinhard Töpfer rundete die Veranstaltung durch die Vorstellung aktueller und zukünftiger Forschungsschwerpunkte des JKI ab.

Dank für großes Engagement Im Namen des Präsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler, dankte Weinbauamtsleiter Dr. Thomas Weihl den ehrenamtlichen Sachverständigen ausdrücklich für ihr großes Engagement. Rebenpflanzgut – dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben – darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist. „Daher ist es überaus wichtig, unsere Sachverständigen regelmäßig qualifiziert fortzubilden“, sagte Weihl. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen sowie der Begehung der Rebschulen im Sommer. Sie endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter. Allein im Zeitraum von Ende August bis zur Ernte müssen die Sachverständigen in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 1 500 Anlagen im Umfang von etwa 280 Hektar Edelreiservermehrungsfläche und rund zehn Hektar Unterlagenschnittgärten begehen und deren Eignung zur Rebenpflanzgutproduktion beurteilen.

lwk rlp – LW 31/2017