Sachverständige für Rebenanerkennung geschult
Fortbildung am Julius Kühn-Institut Geilweilerhof
Die Rebenankerkennung gewährleistet, dass nur sortenreines, gesundes Pflanzgut von qualifizierten und anerkannten Rebveredlern in Umlauf gebracht wird. Die hohe Leistungsfähigkeit von anerkanntem Rebenpflanzgut ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Winzerbetriebe.

Foto: jki
Dank für großes Engagement Im Namen des Präsidenten der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Norbert Schindler, dankte Weinbauamtsleiter Dr. Thomas Weihl den ehrenamtlichen Sachverständigen ausdrücklich für ihr großes Engagement. Rebenpflanzgut – dazu gehören veredlungsfähige Edelreiser und Unterlagsreben, Kartonagereben und bewurzelte Pfropfreben – darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es von der zuständigen Stelle anerkannt und mit dem von der Europäischen Gemeinschaft vorgeschriebenen Etikett gekennzeichnet ist. „Daher ist es überaus wichtig, unsere Sachverständigen regelmäßig qualifiziert fortzubilden“, sagte Weihl. Die Durchführung der Rebenpflanzgutverordnung ist sehr umfangreich und beginnt mit den Feldbesichtigungen der Vermehrungsanlagen sowie der Begehung der Rebschulen im Sommer. Sie endet mit der Beschaffenheitsprüfung der Edelreisruten und Pfropfreben im Winter. Allein im Zeitraum von Ende August bis zur Ernte müssen die Sachverständigen in Rheinland-Pfalz insgesamt rund 1 500 Anlagen im Umfang von etwa 280 Hektar Edelreiservermehrungsfläche und rund zehn Hektar Unterlagenschnittgärten begehen und deren Eignung zur Rebenpflanzgutproduktion beurteilen.
lwk rlp – LW 31/2017