Schulterschluss beim Mainzer Weingipfel

Der 2. Mainzer Weingipfel führte zu einem engen Schulterschluss der weinbaupolitischen Interessen der Regionen und zu einer gemeinsamen Resolution mit richtungsweisenden Beschlüs­sen. Auf Einladung des Landes Rheinland-Pfalz hatten sich 180 Vertreter aus Politik und Weinwirtschaft aus allen deutschen An­baugebieten, Luxemburg, Österreich, Südtirol und dem El­sass in Mainz versammelt. Interessant war für alle Beteiligten, wie unter­schiedlich die Regionen die EU-Fördermöglichkeiten umgesetzt haben. Auch mit dem Bezeichnungsrecht wird ganz unterschied­lich umgegangen. Der Weingipfel hat das Verständnis für die regionalen Unterschiede bei Pro­duktion wie auch Vermarktung gefördert.
Gemeinsam beklagten die eu­ro­päischen Regionen, dass die Weinmarktordnung in die ge­meinsa­me Marktordnung für alle landwirtschaftlichen Produkte überführt wurde, denn dies ist eine ungerechtfertigte Gleichma­che­rei, bei der die Besonderhei­ten des Weinbaus und das Kultur­gut Wein nicht berücksichtigt werden. In der Mainzer Resolution wird die von der EU-Kommission geplante Aufhebung des Anbaustopps für neue Rebflächen außerhalb der anerkannten Weinanbaugebiete strikt abgelehnt. Außerdem fordern die Weinbauregionen, dass Marketingmaßnahmen künftig auch im Binnenmarkt gefördert werden können und nicht nur auf Drittlandsmärkten außerhalb der EU. Bei den oenologischen Verfahren sind sich alle einig, dass sich die Weinbereitung nach den jeweili­gen besonderen Charakteristika der Weinbauzonen richten soll. Die Kompetenzen der Regionen Europas sollten gestärkt werden. Die Mainzer Resolution wird nun der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament sowie den nationalen und regionalen Parlamenten zugeleitet und fließt hoffentlich in die weitere Reform der Europäischen Weinmarktordnung ein.
Bettina Siée