Schulterschluss beim Mainzer Weingipfel
Gemeinsam beklagten die euÂroÂpäischen Regionen, dass die Weinmarktordnung in die geÂmeinsaÂme Marktordnung für alle landwirtschaftlichen Produkte überführt wurde, denn dies ist eine ungerechtfertigte GleichmaÂcheÂrei, bei der die BesonderheiÂten des Weinbaus und das KulturÂgut Wein nicht berücksichtigt werden. In der Mainzer Resolution wird die von der EU-Kommission geplante Aufhebung des Anbaustopps für neue Rebflächen außerhalb der anerkannten Weinanbaugebiete strikt abgelehnt. Außerdem fordern die Weinbauregionen, dass Marketingmaßnahmen künftig auch im Binnenmarkt gefördert werden können und nicht nur auf Drittlandsmärkten außerhalb der EU. Bei den oenologischen Verfahren sind sich alle einig, dass sich die Weinbereitung nach den jeweiliÂgen besonderen Charakteristika der Weinbauzonen richten soll. Die Kompetenzen der Regionen Europas sollten gestärkt werden. Die Mainzer Resolution wird nun der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament sowie den nationalen und regionalen Parlamenten zugeleitet und fließt hoffentlich in die weitere Reform der Europäischen Weinmarktordnung ein.
Bettina Siée