Schweine spielen gern

Drei Schweinespielzeuge im Praxiseinsatz geprüft

Nach der EU-Richtlinie 2008/120/EG müssen Schweine ständigen Zugang zu Materialien haben, die sie untersuchen und bewegen können, wie z. B. Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien, durch die die Gesundheit der Tiere nicht gefährdet werden kann. In der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV) wird diese Vorgabe insofern verschärft, dass das Material durch die Tiere veränderbar sein muss. Kirsten Weigel und Prof. Steffen Hoy, Universität Gießen, berichten über eine aktuelle Untersuchung zu Beschäftigungsmöglichkeiten in einem hessischen Schweinemastbetrieb.

Grundsätzlich ist zwischen Beschäftigungsmöglichkeiten mit oder ohne Nutzung von Stroh zu unterscheiden. Stroh kann in Automaten oder in Körben, Raufen oder Ähnliches angeboten werden. Langstroh bietet zwar eine geeignete Beschäftigungsmöglichkeit, ...

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