Schweinehalter können Status zur ASP-Freiheit anstreben
Tierverbringung aus Restriktionszone wird dadurch erleichtert
Für schweinehaltende Betriebe besteht auch in Hessen die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme am ASP-Statusverfahren. Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Verfahren können sie einen entsprechenden Status erhalten. Kommt es zu einem Ausbruch der ASP unter Wildschweinen, können die Hausschweine dieses Betriebes dann unter erleichterten Bedingungen aus einer Restriktionszone verbracht werden. Was es damit auf sich hat und wie Schweinehalter einen solchen Status erlangen können, erläutert das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) im Folgenden.
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