Schweinehalter müssen wachsam sein

„Zutritt verboten – wertvoller Tierbestand“, so heißt es an den Stalltüren in schweinehaltenden Betrieben. Die Bestände gilt es jetzt besonders intensiv zu schützen, denn es gibt eine heranrückende Gefahr: die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die hochansteckende Viruserkrankung, gegen die es keinen Impfstoff gibt, ist mittlerweile in Rumänien, Polen und Tschechien angekommen – Infektionen wurden bei Wildschweinen und einigen Hausschweinen nachgewiesen.

Eine Einschleppung der ASP würde nicht nur den Einzelbetrieb betreffen. Sperr- und Restriktionszonen könnten neben dem hiesigen Handel den für die deutschen Erzeuger so wichtigen Export aufgrund von Ausfuhrsperren für Jahre zum Erliegen bringen. Was gilt es jetzt zu tun? Die einzuhaltenden Biosicherheitsmaßnahmen sind allen Schweinehaltern bekannt. Trotzdem sollte jeder in seinem Betrieb prüfen, ob diese konsequent umgesetzt werden oder eine Verbesserung nötig ist (siehe Beitrag im LW 37).

Das größte Risiko für die Einschleppung der ASP geht vom Menschen aus. Über entsorgte Fleisch- und Wurstreste von infizierten Tieren werden Wildschweine angesteckt, die das Virus vor allem entlang der Transitstrecken aus den betroffenen Ländern nach Deutschland bringen können. Informationsaktionen für Reisende wurden an Autobahnraststätten gestartet. Saisonarbeitskräfte sollten zum Thema sensibilisiert werden. Zu einem großen Problem könnte künftig die hohe Wildschweindichte in Deutschland werden. Landwirte fordern deshalb, dass dringend mehr Tiere erlegt werden müssen. Vielleicht müssen finanzielle Anreize geschaffen werden – zum Beispiel durch den Wegfall der Trichinenschaugebühr beim Frischling, wie es in NRW umgesetzt wird.

Im Seuchenfall entstehen den Schweinehaltern hohe finanzielle Schäden. Zwar zahlen die Tierseuchenkassen eine Entschädigung, diese gleicht aber den tatsächlichen Schaden nicht aus. Betriebe, die in den Restriktionszonen „lediglich“ von Vermarktungsverboten betroffen sind, erhalten gar kein Geld. Eine Ertragsschadenversicherung kann die entstehenden Kosten auffangen. Mehr zum Thema ASP lesen Sie in unserem Beitrag ab Seite 18.

Marion Adams – LW 42/2017