Schweinehaltung könnte Freude machen
Häufig werden für das politische Ziel zu mehr Tierschutz lediglich einzelne Aspekte betrachtet. Es wird zu schnell vorgeprescht und man schafft Tatsachen, obwohl noch keine praxisÂÂreifen Methoden zur Verfügung stehen. So zum Beispiel beim Verbot der betäubungslosen Kastration, das ab 2019 greifen wird. Diskutiert werden die Alternativen Immunokastration, Ebermast oder Isoflurannarkose. Keine der Methoden passt zu jedem Betrieb. Teilweise findet man gar keinen Vermarktungspartner für die Mastschweine wie bei der Anwendung der Immunokastration oder Ebermast. Bei anderen Methoden wäre für die Betriebsleiter der Arbeitsaufwand zu hoch oder die Risiken des Anwenderschutzes sind noch nicht abschließend beurteilt worden, zum Beispiel bei der Isoflurannarkose. Als weitere Variante wird derzeit die Lokalanästhesie diskutiert, gegen die sich vergangene Woche die Bundestierärztekammer entschieden ausgesprochen hat (siehe Seite 13).
Bei der Sauenhaltung im Deckzentrum sieht es nicht besser aus: Welche Anforderungen die Betriebe nach dem Magdeburger „Kastenstandurteil“ einzuhalten haben, bleibt in der Schwebe. Es ist nicht damit getan, die Stände einfach breiter zu gestalten, denn die Tiere können sich umdrehen und verletzen, was aus Tierschutzsicht fragwürdig ist.
Um in die Schweinehaltung zu investieren braucht man verlässliche Vorgaben sowie Rahmenbedingungen, unter denen wirtschaftlich produziert werden kann, andernfalls wird das SchweineÂfleisch in Ländern mit geringeren Standards erzeugt. Das kann nicht im Sinne des Tierschutzes sein.
Marion Adams – LW 24/2017