Sicherstellung des GAP-Antragsverfahrens 2020

n Folge der Einschränkungen der Corona-Pandemie steht im Zentrum aller Bemühungen das Ziel einer Auszahlung der Betriebsprämie und der weiteren Direktzahlungen der 1. Säule – wie gewohnt – im Dezember. Vor diesem Hintergrund sollte es der Anspruch sein, dass die Antragstellung rechtzeitig zum 15. Mai abgeschlossen ist.

DBV-Präsident Rukwied hat sich mit einem Schreiben an Bundesministerin Klöckner, EU-Agrarkommissar Wojciechowski und die Agrarminister der Länder mit dem Anliegen gewandt, angesichts der Erschwernisse der Corona-Krise das GAP-Antragsverfahren und die Auszahlung im Dezember 2020 sicherzustellen. Damit richtet er die nachdrückliche Bitte an die Europäische Union, an den Bund und an die Länder, notwendige Ausnahmeregelungen für die Corona-Pandemie im GAP-Antragsverfahren im Sinne von Flexibilisierungen und Erleichterungen zu schaffen. Gerade in unsicheren Zeiten müsse die GAP als Stabilitätsanker für die Landwirte funktionieren.

Im Detail bitter der DBV in dem Schreiben dringend darum, folgende weitere Schritte einzuleiten:

  • Anerkennung der Corona-Pandemie als „außergewöhnlichen Umstand“, wenn die Vorbereitung und Einreichung des Agrarantrages aufgrund von personellen und strukturellen Einschränkungen wie z. B. Erkrankungen, Quarantäne, Büroschließungen oder Kontaktsperren bei Landwirten oder ihren Beratern nicht wie üblich erfolgen kann.
  • Ausnahmeregelungen für Kontrollen: Sofern Kontrollen jeglicher Art in Folge der Pandemie ausgesetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden oder in Gänze ausfallen und damit übliche Kontrollerfordernisse nicht erfüllt werden können, darf dies keine negativen Konsequenzen für die Landwirte haben. Ausnahmsweise sollte der Umfang der Kontrollen von Ländern gesenkt werden können. Wenn Kontrollen in Folge der Corona-Pandemie unmöglich werden, sollte die Möglichkeit von Mittelauszahlungen ohne Kontrollabschluss eröffnet werden.
Hessischer Bauernverband