Steuerfreie Sonderzahlungen

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies ergibt sich aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums. Erfasst werden Sonderleistungen (Bar- oder Sachleistungen), die die Beschäftigten zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Da nicht nach Berufen getrennt werden kann, gilt die Steuerfreiheit für alle Berufsgruppen.

Hessischer Bauernverband