Testament – keine Frage des Alters, sondern des Vermögens
BWV-Steuerfachtagung in Alzey mit vielen Infos
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd veranstaltet regelmäßig Steuerfachtagungen die immer sehr gut besucht sind. Im Mittelpunkt einer Veranstaltung in der Alzeyer Stadthalle standen vor allem Fragen der Hofübergabe.

Foto: Bettina Siée
Grundzüge des Erbrechts – was ist gerecht?
Günther Dilling, Notar aus Oppenheim, wies darauf hin, wie wichtig es für landwirtschaftliche Betriebe ist, die Vermögensnachfolge zu regeln. Dabei könne man nicht selbstverständlich davon ausgehen alt zu sterben. Unabhängig vom Alter müsse man sich fragen, was mit dem Betrieb passiert, wenn unerwartet der Erbfall eintritt. Dilling erklärte Grundzüge des Erbrechtes, was einen guten Ehe- und Erbvertrag ausmacht und wie die Betriebsübergabe zu Lebzeiten ablaufen kann. „Drei Viertel der Betriebsinhaber haben kein Testament“, zitiert Dilling eine Studie. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge und es kommt oftmals zu einer Erbengemeinschaft. Dem Gesetz zufolge ist der Ehegatte kein Alleinerbe, sondern teilt mit den Kindern – alle Kinder erben gleich viel. Bei Kindern aus mehreren Ehen oder außerehelichen Kindern wird dringend empfohlen ein Testament zu machen. Dilling zeigte an Beispielen, wie schnell es um die Existenz eines Hofes gehen kann, wenn die gesetzliche Erbfolge eintritt. Deshalb sollten die Familien Regelungen finden, die eine Erbengemeinschaft verhindern und den Hof erhalten.
Dilling empfiehlt, sich zu erkundigen, ob der Hof in die Höfeordnung eingetragen ist. Denn wenn das zutrifft, wird der Hof an den Hoferben vererbt und das restliche Vermögen aufgeteilt. Laut Dilling sind nur wenige Höfe in Süddeutschland in die Höfeordnung eingetragen. In Norddeutschland sei das weit verbreitet.
Was ist eine gute erbrechtliche Regelung?
Zur Klärung der Vermögensnachfolge sollten sich die Betroffenen über mögliche Ziele klarwerden:
- Absicherung des Ehegatten, der/die mitarbeitet
- Sicherung der Betriebsnachfolge
- gerechte Verteilung
- Vermeidung unnötiger Steuer
Man kann Testamente ändern, wenn sich die Lebenssituation verändert. Dilling empfiehlt vor allem: „Machen Sie es einfach. Nutzen Sie klare Formulierungen: Mein Sohn ... ist mein Erbe“. Dieser Satz ist quasi die Zauberformel für den Hoferben. Die Formulierung „Mein Nachfolger ist mein Erbe“ erspart dem Hoferben viel Aufwand, denn dann ist kein Umschreiben bei Banken und Versicherungen notwendig.
„Meine beiden Kinder sind meine Erben. Mein Sohn übernimmt den Hof zum Ertragswert“. Das sind zwei Sätze, die laut Dilling den Hof erhalten und Vieles erleichtern. „Meiner Tochter vermache ich das Mietshaus“. Vermächtnisse eignen sich sehr gut für „weichende Erben“.
Grundsätzlich könne jeder sein Testament selbst schreiben, aber es gebe oft Missverständnisse. Deshalb wird empfohlen fachkundigen Rat zu holen. Steuerberater und Notar sollten bestenfalls zusammenarbeiten.
Was ist ein guter Ehe- und Erbvertrag? Dilling erklärte die Grundregeln der Zugewinngemeinschaft. Wenn zum Beispiel, ein Ehepartner einen anderen Beruf hat und nicht im Betrieb mitarbeitet, sollte über einen Ehevertrag nachgedacht werden.
Den Betrieb zu Lebzeiten abzugeben ist sinnvoll
„Die Betriebsübergabe zu LebÂzeiten ist einer der größten Aufgaben im Leben eines Unternehmers“, meint Dilling. „Wenn die Übergabe gelingt, ist sie der krönende Abschluss des Berufslebens. Sie gelingt dem optimal, der schon früh an die Nachfolge denkt.“ Es sollte eine klare wirtschaftliche und rechtliche Ausgangssituation vorliegen, zum Beispiel eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Eventuell ist der Hof in der Höfeordnung eingetragen, das sollte erfragt werden. Eine klare Rechnungslegung des Betriebes sollte gegeben sein, um die Leistungsfähigkeit realistisch einschätzen zu können. Verlässliche Betriebszahlen sind Grundlage einer realisÂtischen Einschätzung, ob der Betrieb zwei Familien ernähren kann. Kann der Nachfolger dem Altenteiler Rente zahlen?
In einer Familienkonferenz sind die Ziele abzugleichen. Wie werden weiÂchenÂde Erben abgefunden? Wenn der Hof erhalten werden soll und kein weiteres Vermögen zur Abfindung vorhanden ist, sollte frühzeitig für Verständnis geworben werden, um Streit vorzubeugen. Der Nachfolger übernimmt Verantwortung für den Hof und für die Altenteiler. Den Hof aufzuteilen, entzieht dem Nachfolger die Grundlage. Auch Klauseln und Nachabfindungen sind gut zu bedenken, denn der Betrieb ist ein lebender Organismus. Die nächste Generation muss den Betrieb unternehmerisch umbauen, wie es die Zeit verlangt.
Verschiedene Modelle der Nachfolge
Dilling stellte Möglichkeiten der Nachfolge vor. Die Lösung müsse zur jeweiligen Familie passen. Es gebe kein Patentrezept. Für Manche ist die sofortige vollständige Übergabe das Richtige. Bei der Übergabe in mehreÂren Schritten kann die Verantwortung des Hofnachfolgers nach und nach wachsen. Eine GbR hat Vor- und Nachteile. Im Gespräch muss herausgefunden werden, was zur Familie passt. Zur Alterssicherung ist auch ein Rückbehalt von Flächen denkbar.
Die Übernahme von Schulden muss früh geklärt werden. Dazu ist ein Gespräch mit der Bank notwendig, denn oft lassen diese die Altenteiler nicht aus der Haftung. Zur Absicherng des Übergebers sind der Altenteil, das Wohnrecht, Rente und Pflege zu klären. Eine Familie, die in Frieden lebt, ist das Beste, was es für ein Unternehmen geben kann. „Friede ernährt, Unfriede verzehrt“, soll der Leitspruch von Carl Miele gewesen sein.
Erbschaftssteuerreform betreffe Landwirte kaum
Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, Geschäftsführer der PARTA Buchstelle für Landwirtschaft und Gartenbau in Bonn, referierte über Steuerfragen. Die Erbschaftssteuerreform 2016 betreffe die Landwirtschaft kaum. Außerdem sei es gelungen BundesfinanzÂmiÂnister Wolfgang Schäuble im EinÂÂÂkomÂmenssteuergesetz eine spezielle Regelung für die Landwirtschaft abzuringen – bis 2022 befristet. Ein berufsständischer Erflog.
Wie Stephany erklärte, ist es eine Herausforderung eine BetriebsüberÂgabe ohne Steuerzahlungen zu gestalten, aber es könne gelingen. Wenn entsprechendes Vermögen da ist, sollte schon ab dem 50. Lebensjahr übergeben werden.
Eine Grundsteuerreform wird diskutiert. Im Entwurf ist eine Abkehr von der Einheitsbewertung vorgesehen. 2027 soll die Grundsteuer nach neuer Bewertung erhoben werden. Stephany rät den Landwirten und Winzern sich als Gemeinderäte zur Wahl zu stellen, um bei Grundsteuererhebungen mitreden zu können.
Als Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird eine den Gewinn außerhalb der Bilanz mindernde Rechengröße bezeichnet, die von Unternehmen gemäß Einkommenssteuergesetz für künftige Investitionen gebildet werden kann. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des IAB wurden ausgeweitet, er ist flexibel nutzbar. Maximal 200 000 Euro IAB sind pro Betrieb möglich. Der Nachfolger führt den IAB der Eltern fort, aber wenn dieser nicht genutzt wird, müssen die Eltern Steuern nachzahlen. Auch die Betriebsaufgabe ist steuerpflichtig. Stephany empfiehlt den Unternehmern eine enge Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater.
Steuerberater und Notar sollten zusammenarbeiten
BWV-Steuerberater Matthias Lambert versicherte, dass es keine Abschreibung bei Rebpflanzrechten gebe, weil sich vom Wert her nichts verändert habe. Lambert erklärte steuerliche Fragen der Umsatzsteuer. Eine Cuvée könne steuerlich relevant werden, denn bei mehr als 50 Prozent Verschnitt von zugekauften Trauben wird der gesamte Betrieb gewerblich. Davon können GbRs von Vater und Sohn oder Tochter betroffen sein. Da ist gute Beratung hilfreich.
bs – LW 10/2017