Übereinkunft von Ministerium und Landesjagdverband

Novellierung des Jagdgesetzes schreitet voran

Kürzlich hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die jagdlichen Interessenverbände nach Mainz eingeladen, um über den aktuellen Stand des Landesjagdgesetzes nach der ergänzenden Anhörung zu berichten. Dabei hat das MKUEM die Eckpunkte für die zweite Fassung eines neuen Entwurfs zum Landesjagdgesetz präsentiert. Der Landesjagdverband (LJV) berichtet in einer Pressemeldung.

Von einer Revierzersplitterung wird nun doch abgesehen. Dies ist ein Punkt, bei dem man sich einig ist.

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Einige der übereingekommenen Standpunkte, die der LJV durchsetzen konnte sind unter anderem:

  • Es wird keine Eigentümerjagd­erlaubnis, keine Sonderjagdbezirke und keine Pflicht zur Kitzrettung geben.
  • Die Pflicht zum Wildtiermonitoring wird relativiert.
  • Die Revierzersplitterung ist abgewendet.
  • Eine Mindestpachtdauer von fünf Jahren bleibt bestehen.
  • Dam- und Muffelwild behalten auch außerhalb von Duldungsgebieten ihre Schonzeiten.
  • Der Elterntierschutz bleibt unangetastet.
  • Die Abschussvereinbarung zwischen Pächter und Jagdgenossenschaft und Abschussgrenzen bleiben erhalten.
  • Vereinbarungen und Jagdkonzeptionen zwischen Pächter und Jagdgenossenschaft ersetzen behördliche Eingriffe.
  • Eingriffe seitens der Behörde drohen erst bei einer sogenannten „erheblichen Gefährdung“.
  • Es wird keinen Mindestabschussplan für Schwarzwild geben.
  • Die Baujagd im Naturbau bleibt mit Sachkundenachweis erhalten.
  • Fütterungen bleiben im Ausnahmefall möglich.
  • Die Überlagerung von Gutachterkosten auf Pächter außerhalb von Wildschadensverfahren unterbleibt.
  • Pächter werden nicht zu eigenen Wildschadensmeldungen verpflichtet, müssen aber Landwirte über wahrgenommene Schäden informieren.

Auch außerhalb der präsentierten Eckpunkte dürften weitere Standpunkte des LJV noch umgesetzt werden. Trotz dieser Erfolge ist der LJV nicht vollständig zufrieden. „Wir haben auch noch dicke Bretter zu bohren. Mit der Regelung zum Kreisjagdmeister können wir beispielsweise ebenso wenig einverstanden sein wie mit dem Verbot der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente, das offenbar bleiben soll. Hier bleiben wir am Ball und treten weiter für unsere Positionen ein“, betont der LJV-Präsident Dieter Mahr.

Das Verfahren wird sich noch hinziehen. Aufgrund der weitreichenden Änderungen muss die zweite Fassung des Entwurfs noch einmal durch diverse Gremien und eine Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Erst Anfang 2025 soll der Entwurf erneut den Ministerrat des Landes passieren und dem Landtag zugeleitet werden. Auch erst dann werden die betroffenen Verbände in den Wortlaut des neuen Entwurfs eingeweiht.

Der LJV wird den Prozess weiterhin kritisch begleiten und, abhängig von der Entwicklung, weitere Maßnahmen einleiten.

ljv – LW 25/2024