Umbruchverbot schützt keine wertvollen Wiesen

Das Grünland ist ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Es dient einerseits dem Erwerb von Grundfutter für das Vieh und ist andererseits als Offenlandschaft wertvoller Natur- und Erholungsraum. Eines ist Grünland aber nur selten: natürlichen Ursprungs. Unsere Landschaften sind naturgemäß von Wald- oder Buschland bedeckt; nur wenige extrem nasse, trockene oder flachgründige Standorte waren vor der Besiedelung durch uns Menschen im weitesten Sinne Grünland.

Daher ist diese abwechslungsreiche Landschaftsform auf Nutzung beziehungsweise Pflege angewiesen; ohne Weidegang und Mahd – oder mindestens regelmäßiges Mulchen – wird es innerhalb weniger Jahre verbuschen und langfristig in Wald übergehen.

Grünland ist aber nicht gleich Grünland; es gibt zahlreiche Ausprägungen, die vom Standort und der Nutzung abhängen. Auf guten Böden bringt auch Grünland gute Erträge und wird daher intensiv bewirtschaftet – wenn nicht Ackerbau auf der Fläche betrieben wird. Je schwächer die Standorte zum Beispiel in den Mit­telgebirgslagen werden, desto mehr weicht der Ackerbau der Grünlandnutzung und die In­tensität der Grünlandwirtschaft nimmt ab, ebenso die Wirtschaftlichkeit, der Artenreichtum auf diesen Flächen aber zu.

Den vielfältigen Wert des Grünlandes hat man bei Politikern erkannt und dessen Erhalt zum Bestandteil des Greenings gemacht. Seit Anfang des Jahres gelten daher für Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, verschiedene Umbruchverbote.

Damit ist man allerdings wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen, beziehungsweise hat es meilenweit verfehlt. Denn die schutzwürdigsten Flächen wie nasse Wiesen oder flachgründige Hänge sind für den Ackerbau wenig geeignet und selbst als Grünland oft nicht mehr wirtschaftlich. Hier muss Förderung zum Erhalt der Bewirtschaftung her. Gute Ackerstandorte dagegen durch einen erzwungenen Grünlanderhalt zu entwerten, erhöht nur den Druck auf andere, schutz­würdigere Flächen.

Wissenswertes zum Wesen des Grünlandes lesen Sie in dieser Ausgabe ab Seite 22.

Karsten Becker – LW 18/2015