Umnutzung soll erleichtert werden
Kabinett beschließt Änderung des Baugesetzbuchs
Erleichterungen für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich sieht eine Änderung des Baugesetzbuches vor, die das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen hat. Zum einen soll die Umnutzungsfrist für ehemals landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich von sieben auf zehn Jahre verlängert werden. Zum andern soll die Begünstigung der Erweiterung von Wohngebäuden auf landwirtschaftlichen Betrieben gestärkt werden.
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) begrüßte die Maßnahmen. Die vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) eingebrachten Punkte zur erleichterten Umnutzung von landwirtschaftlichen Hofstellen seien sehr sinnvoll in der Begleitung des Agrarstrukturwandels“, sagte ...
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