Verfahren der Anreise von Saison-Arbeitskräften / Datenmeldung

Die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist wie folgt geplant:

Die Meldung der für die Einreise benötigten Daten für die Einreise nach Deutschland, u.a. Name des Betriebes, der Arbeitnehmer, Flugnummer etc., wird über ein Internetportal erfolgen. Dieses Portal saisonarbeit2020.bauernverb... befindet sich im Aufbau und wird voraussichtlich zu Beginn der 15. Kalenderwoche freigeschaltet werden. Dort werden auch weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zu den benötigten Daten und Unterlagen gegeben.

Betriebe, die sich an dem Verfahren beteiligen, müssen die mit BMEL und BMI vereinbarten ergänzenden Infektionsschutz-Regeln www.bmel.de/SharedDocs/Down... einhalten und sich entsprechend vorbereiten.

Der Erlass der Bundesregierung zur Einreise von Saisonkräften wird voraussichtlich ab kommendem Montag gelten. Die Organisation der Anreise von Saisonarbeitskräften muss betrieblich oder dezentral durch die regionalen Verbände und Erzeugerorganisationen erfolgen.

Hessischer Bauernverband