Verlängerung der Regelungen zur Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) haben sich auf die Fortführung der bestehenden Regelung für die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte bis zum 15. Juni geeinigt. Die Auflagen für den Gesundheits-, Arbeits- und Infektionsschutz bleiben bestehen, ebenso wie das Kontingent von insgesamt 80.000 Arbeitskräften. Zum Stichtag 15. Juni ist in der Bundesregierung verabredet, die Reisebestimmungen im Lichte des aktuellen Infektionsgeschehens grundsätzlich neu zu bewerten. Eine weitere Anschlusslösung für die Zeit nach Mitte Juni wird sich an diesem Grenzregime orientieren. (Stand: 26.05.2020)

Hessischer Bauernverband